Todesstrafe in Vietnam: Henker und Todesspritzen gesucht

In Vietnam genießen etwa 400 zum Tode Verurteilte eine Gnadenfrist. Das längere Leben verdanken sie aber nicht der Milde ihrer Regierung.

Banges Warten: Gefangene in Vietnam. Bild: reuters

BERLIN taz | Rund 400 zum Tode Verurteilte genießen derzeit in Vietnam laut dem stellvertretenden Polizeiminister Dang Van Hieu eine Gnadenfrist. Der Grund dafür ist allerdings keine Amnestie der Regierung, sondern schlicht ein Mangel: Dem Land gingen zuerst die Henker aus und dann das Gift für die Todesspritzen.

In dem südostasiatischen Einparteienstaat steht die Todesstrafe beispielsweise auf Mord, schwere Drogendelikte und besonders schwere Fälle von Korruption. Amnesty International zählte 2011 mindestens 23 Todesurteile, geht aber von einer hohen Dunkelziffer aus. Offizielle Zahlen liegen nicht vor, weil die Todesstrafenstatistik schon seit einem Jahrzehnt als Staatsgeheimnis gilt.

2010 beschloss die Nationalversammlung eine Veränderung der Exekutionsmethode. Wurden Verurteilte zuvor durch ein Erschießungskommando, und das oftmals sogar öffentlich, hingerichtet, so sollte fortan die Giftspritze eingesetzt werden. Diese koste weniger und reduziere die psychische Belastung, hieß es in vietnamesischen Medien. Gemeint ist damit aber nicht die Belastung für die Todeskandidaten, sondern die für die Vollstrecker. Darüber debattierte die Nationalversammlung nicht ohne Grund: Vietnam waren die Henker ausgegangen, wenn man Informationen aus Justizkreisen Glauben schenken darf.

2003 war mehr als 100 Mitgliedern der sogenannten Nam-Can-Bande in Ho-Chi-Minh-Stadt der Prozess gemacht worden. Die Bande hatte in der südlichen Metropole die Unterwelt beherrscht und war auch vor Mord nicht zurückgeschreckt. Sie hatte aber gute Kontakte zur lokalen Polizei und zu ranghohen Politikern. Der Prozess endete mit mehreren Todesurteilen und ihrer Vollstreckung durch die damals üblichen Erschießungskommandos.

Ungeklärte Tode

Doch in den Folgejahren sollen unüberprüfbaren Berichten zufolge immer wieder Mitglieder dieser Erschießungskommandos unter ungeklärten Umständen zu Tode gekommen sein. Wohl aus einer Mischung von Angst und weitverbreitetem Aberglauben sollen andere Henker daraufhin ihren Dienst quittiert haben. Die Todesstrafe soll sogar kaum noch vollstreckbar gewesen sein, was aber nie offiziell bestätigt wurde.

Das Gesetz von 2010, das die Giftspritze vorschreibt, sollte Exekutionen wieder leichter möglich machen. Dazu tragen auch nichtöffentliche Vollstreckungen bei, bei denen die Henker unbekannt bleiben.

Doch unerwartet tauchte ein neues Problem auf: Das benötigte Gift muss importiert werden. Die Jugendzeitung Thanh Nien macht für das Problem der Versorgung mit dem sofort wirksamen Gift eine EU-Richtlinie verantwortlich. Die EU-Anti-Folter-Verordnung verbietet den Export des Giftstoffs Pentobarbital für Hinrichtungszwecke. Dagegen sei Hanoi machtlos. Die Firma, die das Gift herstellt, hat ihren Standort in Dänemark.

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