Tödlicher Schuss auf Walter Lübcke: Eine Spende mit Problempotenzial

Eine Wahlkampfspende des mutmaßlichen Mörders Stephan E. könnte die AfD in Erklärungsnot bringen. Die Partei gibt sich wenig auskunftsfreudig.

Blick auf den Eingang zum Wohnhaus von Stephan E., Tatverdächtiger im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke

Eingang zum Wohnhaus des Tatverdächtigen Stephan E Foto: dpa

HAMBURG taz | Der mutmaßliche Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke war offenbar ein Unterstützer der AfD. Nach Unterlagen, die der taz vorliegen, beglückte Stephan E. die Partei wohl vor drei Jahren mit einer Wahlkampfspende.

Es geht um 150 Euro, die der Neonazi augenscheinlich an die Bundespartei überwiesen hat. „WAHLKAMPFSPENDE 2016 GOTT SEGNE EUCH“, heißt es im Verwendungszweck. Laut den Erkenntnissen der Autonomen Antifa Freiburg soll das Geld für den besonders radikalen AfD-Landesverband Thüringen um den Landtagsfraktions- und Landesvorsitzenden Björn Höcke bestimmt gewesen sein.

„Eine solche Geldspende mitten in der Hochphase der rassistischen Stimmungsmache der Thüringer AfD unter Björn Höcke unterstreicht ein weiteres Mal, dass Neonazis sich von der AfD politisch und parlamentarisch vertreten fühlen“, kommentierte die Thüringer Landtagsabgeordnete Katharina König-Preuss von der Linkspartei den Vorgang.

Die Thüringer AfD will allerdings von einer solchen Zuwendung aus der Neonaziszene nichts wissen. Der Landesverband könne „ausschließen, dass es eine Spende des Herrn E. an die AfD Thüringen gegeben hat“, erklärte Pressesprecher Torben Braga. Ferner versicherte er, „dass keine Beziehung zu dieser Person“ bestehen würde und die AfD „jede Form von Gewalt aufs Schärfste verurteilen“ würde.

Zugeknöpfte Reaktion

Das Dementi der Thüringer AfD steht jedoch nicht im Widerspruch zu den Informationen der taz. Denn danach soll Stephan E. nicht direkt an die Landespartei, sondern an den Bundesverband gespendet haben. Doch der gibt sich zugeknöpft. Auf schriftliche Nachfrage der taz zu der anrüchigen Spende antwortete Pressereferent Michael Pfalzgraf kurzangebunden: „Die AfD darf zu Spenden und Spendern aus datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Gründen keine Auskünfte geben.“

Der Fall von Stephan E. erinnert an den eines anderen, mittlerweile berüchtigten Rechtsaußenspenders. Erst vor wenigen Wochen hatte ein Geldgeschenk des australischen Attentäters Brenton Tarrant die Identitäre Bewegung (IB) in Österreich in große Verlegenheit gebracht.

Gut ein Jahr bevor der Rechtsextremist im neuseeländischen Christchurch zum Massenmörder wurde, überwies er 1.500 Euro. IB-Führungskader Martin Sellner bedankte sich damals mit herzlichen Worten schriftlich für die „unglaubliche Spende“. Aus diesem Grund durchsuchte die österreichische Polizei nach dem Christchurch-Massaker Sellners Wohnung. Ein Verfahren wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung wurde eingeleitet.

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Rechtsextreme Terroranschläge haben Tradition in Deutschland.

■ Beim Oktoberfest-Attentat im Jahr 1980 starben 13 Menschen in München.

■ Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) um Beate Zschäpe verübte bis 2011 zehn Morde und drei Anschläge.

■ Als Rechtsterroristen verurteilt wurde zuletzt die sächsische „Gruppe Freital“, ebenso die „Oldschool Society“ und die Gruppe „Revolution Chemnitz“.

■ Gegen den Bundeswehrsoldaten Franco A. wird wegen Rechtsterrorverdachts ermittelt.

■ Ein Attentäter erschoss in München im Jahr 2016 auch aus rassistischen Gründen neun Menschen.

■ Der CDU-Politiker Walter Lübcke wurde 2019 getötet. Der Rechtsextremist Stephan Ernst gilt als dringend tatverdächtig.

■ In die Synagoge in Halle versuchte Stephan B. am 9. Oktober 2019 zu stürmen und ermordete zwei Menschen.

■ In Hanau erschoss ein Mann am 19. Februar 2020 in Shisha-Bars neun Menschen und dann seine Mutter und sich selbst. Er hinterließ rassistische Pamphlete.

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