Trotz Vorgabe des BVerfG: Wetzlar lässt Nazis nicht rein

Karlsruhe fürchtet um seine Autorität, nachdem Wetzlar 60 Nazis den Zutritt zur Stadthalle verweigerte. Denn die Stadt widersetzte sich einer Anordnung.

Menschen mit Fahnen

Die Gegendemonstration in Wetzlar war gut besucht Foto: dpa

Die Stadt Wetzlar hat am Wochenende eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet und der NPD eine Halle verweigert. Das Karlsruher Gericht hat nun die hessische Kommunalaufsicht um Prüfung des Vorgangs gebeten – ein bislang einmaliger Vorgang.

Es ist nicht unüblich, dass Stadtverwaltungen und Polizei erst einmal versuchen, Demos und Veranstaltungen der Nazi-Partei zu verhindern. Sie überlassen es dann den Gerichten, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und die Gleichbehandlung von Parteien durchzusetzen. Neu ist aber, dass sogar Gerichtsentscheidungen ignoriert werden.

Konkret geht es um eine NPD-Veranstaltung im hessischen Landtagswahlkampf. Die Stadt und Oberbürgermeister Manfred Wagner (SPD) ließen von Beginn an keinen Zweifel, dass sie der NPD wegen ihrer verfassungswidrigen Ausrichtung die Wetzlarer Stadthalle nicht überlassen wollen. Im Februar entschied jedoch der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, dass die NPD bei der Hallenvergabe wie die anderen Parteien behandelt werden müsse, sie sei schließlich nicht verboten.

Die NPD lud für den 24. März zu einer Veranstaltung in die Wetzlarer Stadthalle ein. Dabei sollten rechte Kader reden und Rechtsrock-Bands wie „Oidoxie“ und „Kategorie C“ spielen. Die Stadt argumentierte nun, das sei gar keine Wahlkampfveranstaltung, sondern ein Konzert. Außerdem habe die Partei weder Sicherheits- und Sanitätsdienst noch Haftpflichtversicherung nachgewiesen. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) erklärte, dass der Hessische Landtag fraktionsübergreifend die Stadt bei ihrem Kampf gegen die geplante NPD-Veranstaltung unterstütze.

Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen lehnte diese Argumentation aber ab. Am Donnerstag vergangener Woche drohte es der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 7.500 Euro an. Sie solle mit der Partei endlich einen Mietvertrag abschließen. Wie die NPD ihren Wahlkampf gestalte, sei deren Sache. Versicherungsschutz, Sicherheits- und Sanitätsdienst seien nachgewiesen. Auch der VGH bestätigte die Gießener Entscheidung.

Die Stadt wiederholte jedoch stur, die Partei habe die geforderten Mietbedingungen wie Versicherungsschutz und Sanitätsdienst nicht nachgewiesen. Am Freitag verhängte das VG Gießen deshalb das Zwangsgeld von 7.500 Euro und drohte ein zusätzliche Zwangsgeld von 10.000 Euro an. Die Stadt ignorierte auch dies.

Die Halle blieb zu

Am Samstag erließ schließlich das Bundesverfassungsgericht eine einstweilige Anordnung: Die Stadt müsse der NPD die Stadthalle überlassen. Die Stadt bringe nur Argumente vor, die von den Verwaltungsgerichten bereits verworfen wurden. Die Stadt erklärte, sie werde die Urteile „selbstverständlich“ anerkennen – wenn die NPD die Erfüllung der Mietbedingungen nachweise. Die Halle blieb zu. 60 Nazis warteten vergebens.

In der Stadt demonstrierten derweil 2.000 Menschen für ein „buntes Wetzlar“. Matthias Körner, Geschäftsführer der DGB-Region, rief: „Das hier ist einmalig. Die Stadt Wetzlar wird mit der Art ihres Widerstands in die Geschichte eingehen.“ Am Abend fand das Rechtsrock-Konzert im nahen Städtchen Leun in einem Privathaus statt.

Am Montag nun schrieben die Verfassungsrichter an das Regierungspräsidium Gießen. Es solle den Vorfall aufklären, notwendige aufsichtsrechtliche Maßnahmen ergreifen und das Bundesverfassungsgericht unverzüglich davon unterrichten.

Die Stadt Wetzlar wollte auf Anfrage keine Stellungnahme mehr abgeben. Es handele sich um ein „laufendes Verfahren“.

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