Trump auf Twitter: Es hat sich ausgeblockt

Der US-Präsident blockiert immer wieder Kommentare unter seinen Tweets. Eine Bundesrichterin entschied nun: Das ist verfassungswidrig.

Ein Foto von US-Präsident Donald Trump, der den Mund verzieht

Auch als US-Präsident muss Trump sich Kritik gefallen lassen Foto: dpa

„45th President of the United States of America“. So steht es im Twitterprofil von Donald Trump. Wer @realdonaldtrump adressiert, wendet sich also nicht an den privaten Donald. Sondern an den US-Präsidenten Trump, der auf der Plattform gern in umstrittener Wortwahl den politischen Alltag kommentiert und andere provoziert.

Das hat Naomi Reice Buchwald, Bundesrichterin in New York, ganz korrekt erkannt. Im Namen der Meinungsfreiheit hat sie entschieden, dass Trumps Twitter-Blockaden gegen die Verfassung verstoßen. Niemand dürfe wegen seiner Äußerungen in einem öffentlichen Forum von politischen Vertreter*innen geblockt werden, so Buchwald. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt also auch auf Twitter.

Das ist keineswegs eine banale Feststellung, sondern hat ganz praktische Relevanz. Was sich auf Trumps Twitter-Profil abspielt, zieht sofort Aufmerksamkeit auf sich und entwickelt sich schnell zum Politikum. Trump twittert schließlich als Präsident, ob es nun um die Androhung eines Atomkriegs mit Nordkorea geht oder um das kryptische Hashtag #covfefe, das die Netzgemeinde tagelang amüsierte.

Ersteres Beispiel hätte dramatische internationale Konsequenzen nach sich ziehen können, zweiteres illustriert ganz deutlich, wie unbedacht der US-amerikanische Präsident sich da äußert. Und das war nicht der einzige Tippfehler: Erst am vergangenen Wochenende schreib Trump den Namen seiner Ehefrau falsch.

Was Trump twittert, gefällt vielen nicht. Solange er weiter als Präsident twittert, hat er die Gegenrede auszuhalten.

Denn es geht nicht um die Frage, mit wem und wessen kritischen Kommentaren sich Trump als Privatperson herumschlagen muss. Er hat sich bewusst entschieden, seinen privaten Account zu behalten und nicht wie seine Vorgänger unter @Potus (President of the United States) zu twittern. Der hat mit 23,2 Millionen ja auch nur halb so viele Follower. Und retweetet vor allem: Donald Trump.

Das Urteil der New Yorker Richterin unterstreicht eine Besonderheit sozialer Medien: Auf so direktem und einfachem Wege ist es sonst kaum möglich, politische Vertreter*innen zu erreichen und ihnen Antworten zu konkreten Themen abzuringen. Eine Chance, die Trump anscheinend nicht ganz in den Kram passt.

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