US-Sanktionen gegen Iran treten in Kraft: Die Angst der Unternehmer

Trotz Abwehrgesetz ziehen sich EU-Konzerne wohl aus Iran zurück. Kleine Firmen könnten den Sanktionen der Trump-Regierung aber entgehen.

Ein Mann geht in Teheran an einem Plakat vorbei

Die deutsch-iranischen Wirtschaftsbeziehungen könnten unter den neuen Sanktionen leiden Foto: dpa

BERLIN taz | Und wieder gibt Washington den europäischen Stahlherstellern eins auf die Mütze. Nachdem die Trump-Regierung schon Ende Mai Importzölle auf Stahl und Aluminium aus der EU eingeführt hat, will sie den Metallunternehmern auch noch einen weiteren wichtigen Handelspartner streitig machen: Unter Punkt 3 der neuen Iran-Sanktionen droht sie Firmen mit Gegenmaßnahmen, die rohe oder teilweise verarbeitete Metalle nach Teheran liefern.

Aus US-Sicht gelten die Beschränkungen weltweit, also auch für europäische Unternehmen. In Brüssel sieht man das naturgemäß anders. Die EU sei „entschlossen“, europäische Unternehmen, die an „rechtmäßigen“ Geschäften mit dem Iran beteiligt seien, vor negativen Auswirkungen der US-Entscheidung zu schützen, sagte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini am Montag.

Die EU-Kommission will dafür bereits am Dienstag ein entsprechendes Abwehrgesetz beschließen. Entschädigungen für sanktionierte EU-Firmen sieht dieses allerdings nicht vor. Stattdessen sollen die Verursacher – also die USA – herangezogen werden. Dass die USA das mitmachen, ist allerdings kaum zu erwarten. Michael Tockuss, Geschäftsführer der deutsch-iranischen Handelskammer (DIHKEV) nannte die Initiative dennoch ein„politisch gutes Signal“. Sie zeige, „dass US-Recht hier nicht gültig ist“, sagte er der taz.

Erschwerte Transaktionen

Trotzdem geht Tockuss davon aus, dass sich die größeren Unternehmen, die auch in den USA besonders aktiv sind, aus dem Iran zurückziehen werden. Das Handelsvolumen mit dem Iran betrug 2017 3,4 Milliarden Euro. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) verzeichnet schon für das erste Quartal 2018 einen Rückgang der Exporte um 4 Prozent. Dabei könnte die EU mithilfe der Abwehrverordnung theoretisch sogar EU-Unternehmen bestrafen, die Trumps Sanktionen nachkommen.

Kleinere Unternehmen brauchen Tockuss zufolge allerdings kaum Konsequenzen zu befürchten: „Wie will man einer Firma nachweisen, dass sie nur wegen der US-Sanktionen ihr Iran-Geschäft aufgegeben hat?“

Problematischer könnte es werden, wenn Anfang November die nächste Stufe der Sanktionen in Kraft tritt. Dann werden die Strafmaßnahmen auf Finanztransaktionen mit dem Iran ausgeweitet. Die EU und die Bundesregierung müssten sich dafür einsetzen, Finanzierungskanäle zu finden, sagte Martin Wansleben, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags – sonst könnten nach EU-Recht erlaubte Geschäfte nicht abgewickelt werden.

In der Tat fürchten viele europäische Banken, vom US-Markt abgeschnitten zu werden, wenn sie sich an der Zahlungsabwicklung bei Iran-Geschäften beteiligen. Der Zahlungsverkehr müsste dann – wie auch vor dem Iran-Deal von 2015 – über Drittländer abgewickelt werden, was mehr Kosten verursacht.

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