US-Urteil zu Online-Meinungsäußerung: Daumen hoch für Daumen hoch

Ein US-Bundesgericht meint, die Meinungsfreiheit schütze auch den „Gefällt-mir“-Button auf Facebook. Die Richter vergleichen diese Funktion mit einem Schild im Vorgarten.

Eine Meinungsäußerung, klar. Aber was will uns Facebook denn damit sagen? Bild: ap

WASHINGTON afp | Wer im Online-Netzwerk Facebook den „Gefällt mir“-Knopf drückt, kann sich laut US-Justiz auf die Meinungsfreiheit berufen. Ein Bundesgericht in Richmond im Bundesstaat Virginia entschied am Mittwoch, dass die Verwendung der Funktion vom Recht auf freie Rede geschützt wird, das in der Verfassung verankert ist.

Wenn jemand auf der Facebook-Seite eines Politikers „Gefällt mir“ drücke, „entspricht das im Internet dem Aufstellen eines politischen Schildes im Vorgarten“, schrieb das Berufungsgericht. Ein solches Schild sei laut Oberstem Gerichtshofs eine Meinungsäußerung.

Damit entschied das Gericht im Sinne eines früheren Angestellten der Polizeibehörde von Virginia. Der Mann war nach eigenen Angaben gefeuert worden, weil er auf der Facebook-Seite eines politischen Gegners seines Chefs den „Gefällt mir“-Knopf gedrückt hatte. Mit der Entlassung sah er sein Recht auf freie Rede verletzt. Das Bundesgericht verwies den Fall nun zurück an eine niedrigere Instanz.

Facebook und die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU hatten sich in Stellungnahmen für eine Anerkennung der „Gefällt mir“-Funktion als Mittel der freien Meinungsäußerung ausgesprochen. Die Nutzung des Knopfes verdiene es, von der Verfassung geschützt zu werden, erklärte die ACLU.

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