Umgehung des Mindestlohns: Tricksen bei den Überstunden

KellnerInnen und TaxifahrerInnen erhalten oft keinen Mindestlohn. Im Fall einer Jamaika-Koalition könnten ihn Arbeitgeber noch leichter umgehen.

Mehrere leuchtende Taxischilder hintereinander

Wer keinen Kunden hat, hat offiziell Pause. Das beleuchtete Taxischild auf dem Dach heißt deshalb „Hunger­leuchte“ Foto: imago/Future Image

BERLIN taz | Hannes R., 22, arbeitet in einer Berliner Nachtbar, und der Chef gibt sich nett. Er hat seinen Leuten die Regeln offen erklärt: Für die ersten 20 Stunden im Monat gibt es den Mindestlohn von 8,84 Euro. Jede Stunde darüber hinaus wird nur noch mit 7 Euro vergütet. „Eine übliche Regelung in Kneipen“, sagt der Wirtschaftsstudent und zuckt mit den Achseln, „woanders verdient man auch nicht mehr“.

Einen Stundenzettel mit der Aufzeichnung seiner geleisteten Arbeitszeiten hat R. noch nie gesehen: „Die Bücher macht der Chef.“ Dieser muss eigentlich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit für jeden Tag exakt dokumentieren.

Die gesetzliche Pflicht gilt für alle Beschäftigten mit regelmäßigen Löhnen von weniger als 2.000 Euro brutto in Branchen wie etwa dem Baugewerbe, in Gaststätten, dem Transportgewerbe, in Zustelldiensten, der Gebäudereinigung und generell für alle Minijobber außer jenen in Privathaushalten.

Den Arbeitgeber an seine Dokumentationspflicht zu erinnern, ihn beim dafür zuständigen Zoll zu verpfeifen oder ihn gar auf Zahlung des Mindestlohns zu verklagen käme R. jedoch nicht in den Sinn. „Wir wissen ja, dass die Umsätze nicht so doll sind. Außerdem haben wir noch das Trinkgeld“.

Niemand schwärzt den Chef an

So wie R. geht es vielen Arbeitnehme­rInnen in der privaten Dienstleistung: Die Betriebe sind klein, der Stundenlohn ist es auch, aber den Chef anzuschwärzen, gilt als sinnlos. Zudem ist es schwer, einen Mindestlohn zivilrechtlich einzuklagen. Warum, erklärt Jonas Bohl, Medienreferent bei der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Zahlt ein Arbeitgeber keinen Mindestlohn, raten wir den Leuten, ihre Arbeitszeit selbst täglich zu doku­mentieren, das heißt aufzuschreiben, wann sie gekommen und wann sie gegangen sind. Das sollte ein Kollege dann noch mit seiner Unterschrift bestätigen, als Zeuge“.

In der Regel klagen Beschäftigte gegen ihren Arbeitgeber nur dann, wenn sie den Job geschmissen haben. Es bräuchte also mit dem Zeugen mindestens noch einen Angestellten, der seine Stelle aufgibt, um dann den Arbeitgeber quasi rückwirkend zu verklagen. Das ist eine hohe Hürde.

Eine Stichprobe bei drei Bezirksstellen der Gewerkschaft NGG ergab, dass dort kein Fall bekannt ist, in dem ein Beschäftigter gegen seinen Arbeitgeber auf Zahlung des Mindestlohnes vor Gericht zog. „Von zivilrechtlichen Klagen auf Zahlung des Mindestlohnes ist uns aus der Gastronomie nichts bekannt“, bestätigt auch Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes.

„Man braucht einen gewissen Mut, sich offen für den Mindestlohn einzusetzen, weil man damit aus der Anonymität heraustreten muss“, sagt Bohl. Die Sorge, bei einer Klage namentlich bekannt zu werden, ist zudem in Zeiten von Social Media groß, „dann findest du keinen Job im Gastrogewerbe mehr“, sagt Hannes R.

Berüchtigte Software

Für manche Arbeitgeber sind Manipulationen mit der Arbeitszeit inzwischen eine Art Gewohnheitsrecht. „Die Arbeitszeit für die Bücher ist das eine, die Wirklichkeit das andere“, sagt Dimitri F., der in Berlin Taxi fährt. Sein Unternehmer hat dem 40-Jährigen vorgerechnet, dass F. pro Stunde 25 bis 30 Euro Kasse machen müsste, damit der Stundenlohn von 8,84 Euro brutto für ihn finanzierbar sei. „Der Chef sagt, die Kosten für das Auto, die Sozialversicherungen und den Krankheitsausfall sind so hoch, da könne er nicht den Mindestlohn zahlen, wenn ich zu lange an der Halte stehe“.

Claudia Falk, Mindestlohnexpertin

Die Aufzeichnung von Arbeitszeiten ist der Dreh- und Angelpunkt

Auch F. akzeptiert, dass nicht die gesamte Arbeitszeit als solche dokumentiert wird. „Natürlich kann man protestieren“, sagt er, „aber dann sagt der Chef: Ich muss dich leider entlassen. Sonst gehe ich pleite“. Eine Software, die längere Standzeiten automatisch als „Pause“ wertet, wenn man nicht etwas anderes eingibt, ist in der Branche berüchtigt.

Frederik Wilhelmsmeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes BZP, kennt die Manipulationen bei der Arbeitszeitdokumentation. „Das sind Fehlentwicklungen. Außerdem ist das eine Wettbewerbsverzerrung zuungunsten der legal arbeitenden Betriebe“.

Eine Entwicklung, gegen die die Behörden oft wenig unternehmen können, solange Kneipen oder Taxibetriebe korrekt Buch führen. Auch dann, wenn die Jobcenter die Tricks durchschauen. Mit Einführung des Mindestlohns im Jahre 2015 fiel in den Jobcentern, die „Aufstocker“ betreuen, auf, dass manche Arbeitgeber plötzlich auf dem Papier die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten reduzierten, sodass die Personalkosten durch den Mindeststundenlohn insgesamt nicht stiegen.

2.400 Ermittlungsverfahren

Claudia Falk, Mindestlohnexpertin beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), dokumentierte auf der DGB-Homepage ein Interview mit Dörthe Sund, Mitarbeiterin beim Jobcenter Vorpommern-Rügen. Sund erzählte von einem Arbeitgeber im Gaststätten­bereich, der geheime „Schwarzbücher“ auslegte, in denen Beschäftigte ihre Überstunden eintrugen, die dann nur mit 5 Euro die Stunde vergütet wurden. Da das Jobcenter an diese Bücher nicht herankam, sei die Beweislage für eine Klage leider sehr dünn, bedauerte Sund.

Doch es gibt noch die Überprüfungen der Betriebe durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Hauptzollämter. In Berlin wird jede dritte Ermittlung auf diesem Gebiet durch private Tippgeber, oft anonym, angestoßen, ergab eine taz-Anfrage an das Hauptzollamt Berlin.

Bundesweit wurden im ersten Halbjahr 2017 aufgrund von Überprüfungen rund 2.400 Ermittlungsverfahren wegen nicht gezahlter Mindestlöhne eingeleitet. Dadurch wurden Bußgelder in Höhe von fast 19 Millionen Euro fällig. Die Beschäftigten haben aber nichts vom Bußgeld, ihren Lohn könnten sie nur als Einzelperson vor einem Zivilgericht einklagen.

„Handhabbarer und praxisnäher“

Die Arbeitgeber stöhnen über die Dokumentationspflicht für Mindestlöhner. Für die Gewerkschaften aber ist „die Aufzeichnung von Arbeitszeiten der Dreh- und Angelpunkt“, sagt Claudia Falk. Union und FDP wollen die Dokumentationspflicht für die Arbeitszeit einschränken. „Unser erklärtes Ziel ist der Abbau unnötiger Bürokratie gleich zu Beginn der neuen Wahlperiode“, heißt es im Wahlprogramm der Union. Die CDU-Mittelstandsvereinigung will Minijobber ganz von der Dokumentationspflicht ausnehmen.

Die Jamaika-Landesregierung in Schleswig-Holstein hat den Bundesrat im Oktober aufgefordert, den Mindestlohn für Teilzeitkräfte „handhabbarer und praxisnäher“ zu gestalten. Ihr entsprechender Gesetzesantrag sieht vor, dass die Arbeitszeit von besser verdienenden Teilzeitkräften nicht mehr dokumentiert werden muss. „Die Jamaika-Koalition in Kiel will den Mindestlohn aufweichen“, befürchtet DGB-Chef Reiner Hoffmann.

Die Gewerkschaften warnen, dass ohne die Dokumentationspflicht die Hemmschwelle bei Arbeitgebern, unbezahlte Überstunden anzuordnen, noch weiter sinkt. Der DGB befürchtet zudem mehr Verstöße gegen die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten. Falk: „Die Pläne von Union und FDP sind Gift.“

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