Umweltbank ohne Urlaubsgeld: Werkstudenten wehren sich

Beschäftigte der Umweltbank wollen nicht gezahlte Urlaubsansprüche einklagen. Die Bank verweist auf flexible Arbeitszeiten.

Die Umweltbank gilt als sozial und nachhaltig. Anschuldigungen der Werkstudenten sprechen dagegen. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Umweltbank AG aus Nürnberg soll über mehrere Jahre ihren fest angestellten Werkstudenten die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie bezahlten Urlaub verwehrt haben. Das behaupten Mitarbeiter der Bank, die anonym bleiben möchten. „Mehrere Werkstudenten der Umweltbank streiten sich zurzeit mit der Bank vor Gericht, um nie gezahlte Urlaubsansprüche geltend zu machen“, berichtet einer der Studenten.

Die Nürnberger Umweltbank hat laut Eigenwerbung das Ziel, „so viele Umweltprojekte wie nur möglich zu fördern“. Im Jahr 2014 investierte die Bank rund 2,24 Milliarden Euro in ökologische Vorhaben. Sie hat gut 130 Mitarbeiter, wovon etwa ein Dutzend fest angestellte Werkstudenten sind. „Unsere Mitarbeiter sind das wertvollste Kapital des Unternehmens“, schreibt die Umweltbank in ihrem Sozialbericht.

Laut Aussage mehrerer Werkstudenten und anderer Mitarbeiter wurde den Studenten seit Gründung der Bank weder der gesetzlich vorgeschriebene Urlaubsanspruch noch die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gewährt.

Umweltbank ignoriert gesetzliche Vorgaben

Werkstudenten sind Angestellte, die sozialversicherungspflichtig neben dem Studium in einem Unternehmen arbeiten. „Sie unterscheiden sich in ihrer gesetzlichen Stellung grundsätzlich nicht von normalen Mitarbeitern“, sagt Gerrit Thätner, Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Bei der Umweltbank arbeiten diese Studenten zwischen 12 und 20 Stunden pro Woche. Da in ihren Arbeitsverträgen keine Regelung zu Urlaubszeiten getroffen worden sein soll, müssten mindestens die gesetzlichen Vorgaben greifen – welche von der Umweltbank aber demnach ignoriert wurden.

Dieses Vorgehen scheint zwar bei der Beschäftigung von Studenten nicht unüblich zu sein – was es aber nicht weniger illegal macht: „Diese Praxis ist teilweise auf Rechtsunkenntnis der Arbeitsvertragsparteien zurückzuführen und teilweise rein wirtschaftlichen Erwägungen auf Arbeitgeberseite geschuldet“, sagt Anwalt Christian Döhler, der die Studenten vor Gericht vertritt. „Es handelt sich um Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, für die Urlaubsansprüche und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu gewähren sind.“

Die Studenten berichten, dass sie die Bank darauf hinwiesen. „Die Bank wich den Forderungen aus und teilte uns mit, dass der Verwaltungsaufwand zu groß sei, wenn man die Ansprüche bezahlen würde“, sagt einer von ihnen.

Abmahnungen und Einschüchterungen

Mehrere Studenten hätten daraufhin ihren gesamten Jahresurlaub eingereicht, um den Anspruch für das Jahr 2014 in voller Höhe zu sichern. Einer der Studenten, der seit mehreren Jahren für die Bank arbeitet, soll wenige Tage später ohne Angabe von Gründen fristlos entlassen worden sein. Andere Studenten berichten von Abmahnungen und Einschüchterungen.

Auf Anfrage der taz sagte der Vorstand der Bank, Horst P. Popp, zu den Vorwürfen, dass der Urlaubsanspruch durch „Sonderzahlungen“ abgegolten worden sei. Die Studenten hätten ihre Arbeitszeit so flexibel gestalten können, dass „die finanzielle Abgeltung des Urlaubs“ durch diese Flexibilität erfolgt sei.

Wie genau diese Zahlungen ausgesehen haben sollen oder was die flexible Arbeitszeitgestaltung mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch zu tun hat, erklärte die Bank auch auf Nachfrage nicht. Die Studenten berichten, dass es keine entsprechende Abmachung gegeben habe. Die Bank habe den Urlaubsanspruch mit dem ausgezahlten Weihnachtsgeld verrechnen wollen, das jedoch jeder Mitarbeiter erhalten habe – auch die, die ihren Urlaub bezahlt bekommen hätten.

Zu dem entlassenen Studenten und den ausgebliebenen Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall äußerte die Bank sich explizit nicht. Sie teilte lediglich mit, dass inzwischen „aus Gründen der Rechtssicherheit“ das „variable Modell vollständig umgestellt“ worden sei.

Voraussichtlich im Juli wird es zur gerichtlichen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Nürnberg kommen.

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