Unterstützung für Radentscheid: Fast 90.000 gültige Unterschriften

Das Volksbegehren für eine bessere Radpolitik hat die erste Hürde genommen. Nun muss die Innenverwaltung die Rechtmäßigkeit prüfen.

Radfahrerampel auf rot

Kommt der Volksentscheid Fahrrad durch, kriegen Radler häufiger grün Foto: dpa

BERLIN taz | Die Auszählung durch die Bezirke hat etwas länger gedauert als geplant. Doch am Donnerstag Morgen stand die offizielle Zahl der UnterstützerInnen des so genannten Volksentscheids Fahrrad fest: 89.729 der gesammelten Unterschriften waren gültig, wie die Initiative auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verkündete. Die Senatsverwaltung für Inneres bestätigte die Zahl.

107.763 Unterschriften hatte die Initiative Mitte Juni eingereicht. Kontrolliert wurde von den Bezirken, ob sie von wahlberechtigten BerlinerInnen stammen und diese jeweils nur einmal unterschrieben hatten. 16 Prozent der Unterschriften wurden für ungültig befunden, das entspricht der Quote früherer Volksbegehren.

Allerdings war keine Initiative bisher in der ersten Stufe so erfolgreich: Lediglich 20.000 gültige Unterschriften sind nötig, um ein Volksbegehren einzuleiten.

Die Initiatoren fordern ein neues Verkehrskonzept für Berlin, in dem der Fahrrad- vor dem Autoverkehr Vorrang hat. Gefordert werden unter anderem 350 Kilometer Fahrradstraßen mit Vorfahrt für Radler, zwei Meter breite Radwege an jeder Hauptstraße, 200.000 neue Fahrrad-Abstellplätze und eine Grüne Welle für Radler auf mindestens 50 Straßenabschnitten.

Vier Monate Zeit für die Politik

Nun prüft die Innenverwaltung die rechtliche Zulässigkeit des „Volksentscheids Fahrrad“. Kommt sie zu einem positiven Ergebnis – was Beobachter für sehr wahrscheinlich halten –, haben Abgeordnetenhaus und Senat von da an vier Monate Zeit, sich zu dem von der Initiative vorgelegten Gesetzentwurf zu positionieren.

Wie viel Platz brauchen Radler? Darüber diskutieren am heutigen Donnerstag, 19 Uhr, im taz Café in der Rudi-Dutschke-Straße 23 Verkehrssenator Andreas Geisel (SPD), der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion Stefan Gelbhaar, Kerstin Stark, (Initiative Volksentscheid Fahrrad) und Volker Krane (ADAC). Anschließend wird das Fußball-EM-Halbfinale übertragen.

Lehnen sie ihn ab, kommt es zum eigentlichen Volksbegehren. Dabei muss die Initiative dann erneut sammeln – die Hürde liegt bei rund 175.000 Unterschriften. Erreicht sie diese, kommt es zum Volksentscheid, bei dem alle wahlberechtigten BerlinerInnen abstimmen können. Die Initative hofft auf einen Abstimmungstermin parallel zur Bundestagswahl im Herbst kommenden Jahres.

Vielleicht kommt es aber schon früher zu einer Einigung. Mitte Juli treffen sich Mitglieder der Initiative und die zuständige Senatsverwaltung für Verkehr zu einem ersten Gespräch. Gut möglich, dass das Thema schließlich Teil der Koalitionsverhandlungen für die neue Regierung wird. Denn am 18. September wird in Berlin gewählt.

„Volksentscheid retten“ gibt Unterschriften ab

Am Donnerstag hat noch eine andere Initiative einen großen Erfolg errungen: Rund 70.000 Berliner unterstützen ein Volksbegehren für verbindlichere und faire Volksentscheide. Die Initiative „Volksentscheid retten“ reichte die von ihr gesammelten Unterschriften bei der Innenverwaltung ein. Die erste Hürde zur offiziellen Einleitung eines Volksbegehrens sind damit geschafft, teilten die Initiatoren mit. Nötig sind dafür 50.000 gültige Unterschriften, denn „Volksentscheid retten“ will zwei Artikel der Berliner Landesverfassung ändern.

Dafür sind die Hürden höher als für Begehren, die einfache Gesetze durchsetzen wollen. Beim Begehren selbst müssten mindestens 500.000 Berliner unterschreiben, damit es zum Entscheid kommt. Es wäre das erste Mal, dass in Berlin eine Verfassungsänderung per Volksentscheid durchgesetzt wird. Auch dieser Volksentscheid soll, so er denn kommt, parallel zur Bundestagswahl 2017 stattfinden.

Die Initiative will unter anderem, dass das Abgeordnetenhaus per Volksentscheid verabschiedete Gesetze nicht mehr einfach so ändern kann. Die Bürger sollen dies mit einer erneuten Unterschriftensammlung verhindern können. Das Quorum bei der Abstimmung soll von 25 auf 20 Prozent der Wahlberechtigten gesenkt werden.

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