Untersuchungsausschuss im Landtag: „Sachsensumpf“ schluckt Rechtsstaat

Ob sich sächsische Justizbeamte im Bordell erpressbar machten, bleibt unaufgeklärt. Die Staatsanwaltschaft hat alles darangesetzt, sie zu entlasten.

Gibt auch kein gutes Bild ab: Sachsens Ex-Justizminister Geert Mackenroth (CDU). Bild: dpa

DRESDEN taz | Als „weiße Korruption“ bezeichnet der Untersuchungsausschuss im Sächsischen Landtag das Verhalten von Staatsregierung und Staatsanwaltschaft in der als „Sachsensumpf“ bekannt gewordenen Korruptionsaffäre. Nach Erkenntnissen von Linken, SPD und Grünen wurden schon die Ermittlungen in der Absicht begonnen, Verdächtige aus dem Justizapparat zu entlasten. Der Abschlussbericht, der nächste Woche erscheint, liegt der taz vor.

Zu Beginn der 90er Jahre sollen leitende Justizbeamte durch Besuche in einem Minderjährigenbordell erpressbar geworden sein. Auf Betreiben der CDU durfte der sächsische Verfassungsschutz ab 2003 drei Jahre lang die organisierte Kriminalität beobachten.Teile der gesammelten Dossiers, wo es um die Verquickung der Leipziger Justiz mit dem Immobilien- und Rotlichtmilieu ging, gelangten im Mai 2007 an die Öffentlichkeit.

„Nichts als heiße Luft“, erklärte 2008 schließlich der leitende Oberstaatsanwalt. Und ließ nach Verleumdungsanzeigen der verdächtigten Justizbeamten in die Gegenrichtung ermitteln. Simone S., zuständig für organisierte Kriminalität beim Verfassungsschutz, wurde mit fünf Verfahren überzogen. Angeklagt wurden auch zwei ehemalige Zwangsprostituierte und zwei Journalisten.

2007 setzte die Opposition einen Untersuchungsausschuss durch. Nach Ansicht von Klaus Bartl, Rechtsexperte der Linken, hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft überhaupt nicht die Ressourcen, die Vorwürfe ernsthaft aufzuklären. Sein Kollege Johannes Lichdi spricht von einem „gravierenden Versagen des Rechtsstaats“, weil „nicht sein konnte, was nicht sein darf“. Ob tatsächlich Verbindungen zwischen Justiz und Rotlichtmilieu bestanden, konnte auch der Ausschuss nicht aufklären

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