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Urteil am Europäischen GerichtshofKein Asyl für Terror-Helfer

Terror-Unterstützern kann nach einem EuGH-Urteil Asyl verweigert werden – auch wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren.

dpa | Staaten dürfen Terror-Unterstützern nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Asyl verweigern. Das gilt auch, wenn Antragsteller nicht selbst an terroristischen Handlungen beteiligt waren, sondern nur anderen geholfen haben. Diese Entscheidung traf der EuGH am Dienstag in Luxemburg.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Marokko, der in Belgien als führendes Mitglied einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war. Er hatte unter anderem durch das betrügerische Überlassen von Pässen dabei geholfen, Freiwillige in den Irak auszuschleusen.

Später beantragte er in Belgien Asyl mit der Begründung, er könnte wegen seiner Verurteilung bei Rückkehr in sein Heimatland als radikaler Islamist eingestuft und verfolgt werden.

Aus Sicht der Luxemburger Richter kann die EU-Richtlinie zur Ablehnung von Flüchtlingen auch für jene gelten, die „die Anwerbung, Organisation, Beförderung oder Ausrüstung von Personen vornehmen“, die terroristische Handlungen begehen, planen oder vorbereiten (Rechtssache C-573/14).

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2 Kommentare

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  • Manchmal kann man nur noch staunen: Da hilft einer Mördern und dann geht ihm die Düse, wenn es um ihn selbst geht und ihm möglicherweise das widerfährt, was er in Bezug auf andere selbst unterstützt hat.

  • Gut so.

     

    Einem Terrorhelfer auch noch die Humanität zukommen lassen, die er selber ablehnt ist absurd.

    Wie absurd zeigt doch schon, dass der Typ klagt weil er wegen einer STRAFTAT verfolgt wird.

    Das wäre ungefähr so als würde Herr Hoeness in Lichtenstein, Luxemburg oder der Schweiz Asyl bekommen weil er hier vom "System" verfolgt wird und in seiner Freiheit bedroht ist.