Urteil für belgischen Holocaust-Leugner: Besuch von fünf Konzentrationslagern

Laurent Louis, ehemaliger Abgeordneter in Belgien, hat den Holocaust geleugnet. Als Strafe muss er fünf Jahre lang KZs besichtigen und Berichte darüber schreiben.

Eine rote Rose liegt auf einem Stein, im Hintergrund ist das ehemalige Konzentrationslager Auschwitz zu sehen

Das Konzentrationslager Auschwitz, das Laurent Louis unter anderem besuchen muss Foto: ap

BRÜSSEL afp | Ein belgischer Holocaust-Leugner ist von einem Gericht zum Besuch von fünf früheren Konzentrationslagern der Nazis verurteilt worden. Über seine Erfahrungen müsse der ehemalige Abgeordnete Laurent Louis dann jeweils einen Bericht anfertigen, entschied ein Berufungsgericht in Brüssel am Mittwoch.

Im Gegenzug werde eine Verurteilung aus der Vorinstanz zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung und 18.000 Euro Strafe für fünf Jahre ausgesetzt. Der Schuldspruch bleibe aber bestehen. Louis war im Jahr 2015 zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro und einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden. Das Koordinierungskomitee der jüdischen Organisation in Belgien hatte ihn damals verklagt, weil er wieder antisemitische Äußerungen von sich gegeben und den Holocaust angezweifelt hat.

Louis soll nun in fünf Jahren jedes Jahr ein anderes ehemaliges Konzentrationslager besichtigen, darunter Auschwitz und Dachau. Nach jedem Besuch solle er „einen Text von mindestens 50 Zeilen“ über das Gesehene und seine Gefühle verfassen, heißt es laut der Nachrichtenagentur Belga in dem Urteil.

Seine Berichte muss Louis demnach auch innerhalb eines Monats auf seiner Facebook-Seite veröffentlichen. Der 37-jährige Verurteilte begrüßte das Urteil am Mittwoch als „Sieg“. Sein Anwalt Sébastien Courtoy sagte der Nachrichtenagentur AFP, mit ihrem Urteil seien die Richter „genau“ dem gefolgt, „was wir vorgeschlagen haben“. Sein Mandant bedauere aufrichtig seine „Entgleisungen“.

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