Urteil gegen Altersdiskriminierung: Tinder-Überraschung

Höhere Preise für Benutzer*innen über 30? Das darf es nicht geben, entscheidet ein Gericht. Die Dating-App Tinder versteht den Vorwurf nicht.

Die britische Herzogin von Cambridge, Catherine, wird bei ihrer Ankunft am Nobelmuseum am ersten Tag ihres Besuchs in Schweden mit Smartphones fotografiert

Nicht mehr jung genug für günstige Tinder-Preise? Zum Glück ist Kate Middleton schon vermählt Foto: dpa

Ab sofort darf es bei Tinder in den USA keine Altersdiskriminierung mehr geben. Zu dieser Ansicht kam ein Berufungsgericht in Kalifornien. Die Dating-App hatte bisher unterschiedliche Preise für die Premiumvariante Tinder Plus für Nutzer*innen über und unter 30 Jahren verlangt.

Tinder Plus erlaubt es den Nutzer*innen, Zusatzfunktionen zu verwenden. Die Premiumversion ermöglicht es unter anderem, Profile in anderen Städten anzusehen, Teile des Profils – wie das Alter – unsichtbar zu machen, 30 Minuten lang das Topprofil in einer Gegend zu werden und keine Werbung angezeigt zu bekommen.

In den USA war Tinder Plus bisher für unter 30-Jährige für 9,99 US-Dollar monatlich erhältlich. Für über 30-Jährige kostete es doppelt so viel: 19,99 US-Dollar im Monat. Das kalifornische Gericht entschied, dass diese Preisgestaltung diskriminierend sei.

Die Preisgestaltung in Deutschland kommuniziert das Unternehmen nicht öffentlich. Auf eine Nachfrage der taz reagierte Tinder bislang nicht. Einer Dating-Webseite zufolge kostet ein Monat Tinder Plus in Deutschland für unter 28-Jährige 3,91 Euro – für über 28-Jährige hingegen 16,49 Euro. Die monatlichen Preise sinken offenbar, sobald ein mehrmonatiges Abo abgeschlossen wird, aber auch hier bleiben die Preise für Ältere deutlich höher als für Jüngere.

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Tinder erklärt die verschiedenen Preise in den USA damit, dass älteren Nutzer*innen grundsätzlich mehr Geld zur Verfügung stehe. Die Preisgestaltung aufgrund des Alters stehe nicht mit „irrationalen, ungerechten Stereotypen“ in Verbindung und man weise den Vorwurf zurück, die Staffelung sei willkürlich geschehen.

Viele andere Apps und Webdienste bieten ebenfalls ein gestaffeltes Preismodell an, etwa in Form von Studierendenrabatten. Das Gericht findet die Einschätzung der Zahlungsfähigkeit aufgrund des Alters bei Tinder dennoch falsch: „Ungeachtet dessen, was Tinders Marktforschung vielleicht über das relative Einkommen und die Zahlungswilligkeit der jüngeren User als Gruppe gezeigt hat, trifft das auf Einzelne nicht immer zu.“ Manch ältere Kund*innen hätten womöglich ein knapperes Budget als jüngere.

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