Urteil gegen Neonazigruppe Sturm 34: Mit paramilitärischem Charakter

Bewährungsstrafen wegen schwerer Körperverletzung und der Bildung einer kriminellen Vereinigung: Fünf Mitglieder der Kameradschaft "Sturm 34" sind verurteilt worden.

Einer der Angeklagten im Prozess um die Neonazi-Gruppe „Sturm 34“. Bild: dapd

DRESDEN taz | Die militante sächsische Neonazi-Kameradschaft "Sturm 34" war eine kriminelle Vereinigung. Das stellte das Landgericht Dresden am Montag beim Urteil im Revisionsprozess gegen fünf ehemalige Rädelsführer fest.

Es folgte damit dem Bundesgerichtshof, der ein erstes Dresdner Urteil aus dem Jahr 2008 teilweise aufgehoben hatte. Die Strafen für die fünf Angeklagten im Alter zwischen 24 und 34 Jahren fielen allerdings milder aus als im ersten Prozess. Viermal Bewährung bis zu zwei Jahren, einmal Geldstrafe.

„Sturm 34“ wurde 2006 im mittelsächsischen Mittweida gegründet und zählte im Kern rund 50 Mitglieder. Die rechtsextreme Kameradschaft verübte in Mittweida und Umgebung zahlreiche Überfälle und setzte sich die Schaffung einer „national befreiten Zone“ zum Ziel.

Ein reichliches Jahr später wurde sie vom sächsischen Innenministerium verboten. Ein erstes Urteil gegen einige Rädelsführer sah keine Anhaltspunkte für die Bildung einer kriminellen Vereinigung. Der Bundesgerichtshof hob deshalb dieses Urteil Ende 2009 auf. Die lange Verschleppung des Revisionsprozesses war unter anderem von Mittweidas Oberbürgermeister Matthias Damm (CDU) gerügt worden.

Personelle Verknüpfung mit der NPD

Die 4. Strafkammer des Dresdner Landgerichts unter Vorsitz von Richter Herbert Pröls folgte im Urteil teilweise dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Die hatte Jugendstrafen auf Bewährung für drei Angeklagte gefordert. Im ersten Prozess waren noch Haftstrafen von drei und dreieinhalb Jahren verhängt worden.

Mit einer Geldstrafe kam Matthias R. davon, dem bald Zweifel an den Verbrechen von „Sturm 34“ gekommen waren und der sich als Informant des Staatsschutzes angeboten hatte. Die Verteidiger hatten darauf verwiesen, dass mit Ausnahme R.s alle Angeklagten heute einer geregelten Tätigkeit nachgingen und teilweise Familien gegründet hätten.

Breiten Raum im Urteil nahm die Begründung ein, warum „Sturm 34“ nach der Neudefinition des Bundesgerichtshofes doch eine kriminelle Vereinigung war. Die Kammer verwies auf den paramilitärischen Charakter der Kameradschaft und beleuchtete auch deren personelle Verknüpfung mit der rechtsextremen NPD, die den ideologischen Hintergrund geliefert habe.

Der Rechtsextremismusexperte der sächsischen SPD-Fraktion, Henning Homann, nannte die Dauer des Prozesses und die an dessen Ende stehenden Bewährungsstrafen einen „Schlag ins Gesicht der Opfer“. Ähnlich äußerten sich die Grünen.

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