Urteil gegen Uli Hoeneß: Keine Bewährung

Uli Hoeneß ist in erster Instanz verurteilt – zu dreieinhalb Jahren Haft. Das Gericht folgte in weiten Teilen der Argumentation der Staatsanwaltschaft.

Sah schon vor dem Urteil nicht sehr erfreut aus: Uli Hoeneß. Bild: dpa

MÜNCHEN dpa/afp | Uli Hoeneß muss mit einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für seine millionenschwere Steuerhinterziehung büßen. Das Landgericht München sprach den Präsidenten des FC Bayern München am Donnerstag in einem der spektakulärsten Steuerverfahren in Deutschland in sieben Fällen schuldig. Hoeneß hatte dem Fiskus mit einem Geheimkonto in der Schweiz mindestens 27,2 Millionen Euro an Steuern vorenthalten. Hoeneß blickte beim Urteilsspruch zu Boden und zeigte nur wenig Regung.

Uli Hoeneß bleibt trotz seiner Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung zunächst auf freiem Fuß. Das Landgericht München II hielt den gegen Hoeneß bestehenden Haftbefehl zwar aufrecht. Dieser bleibt nach den Worten von Richter Rupert Heindl aber außer Vollzug gesetzt.

Das Gericht blieb unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die wegen eines besonders schweren Falles von Steuerhinterziehung für eine Haft von fünf Jahren und sechs Monaten plädiert hatte. Die Verteidigung hielt höchstens eine Bewährungsstrafe für angemessen, sollte das Gericht die Selbstanzeige als unwirksam erachten. Beide Parteien können in Revision gehen. Nächste Instanz ist der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Als Richter Rupert Heindl um 14.07 Uhr das Urteil verkündete, zuckten Hoeneß' Mundwinkel. Seine Ehefrau Susi litt im Zuschauerbereich mit und war nach dem Richterspruch völlig erstarrt.

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Am vierten und letzten Verhandlungstag hatte es keine weiteren Beweisanträge gegeben. Das Verfahren konnte damit gleich mit den Plädoyers fortgesetzt werden. Ankläger Achim von Engel sprach von einem besonders schweren Fall von Steuerhinterziehung. Hoeneß' Anwalt Hanns Feigen hatte in seinem rund 50-minütigen Schlussplädoyer auch eine Aussetzung des Haftbefehls gefordert. Falls das Gericht davon ausgehe, die Selbstanzeige sei wirksam, müsse von Straffreiheit ausgegangen werden. „Ich habe dem Vortrag von meinem Verteidiger nichts hinzuzufügen. Er hat alles gesagt, was ich nicht besser hätte formulieren können“, sagte Hoeneß in seinem Schlusswort.

Erschütterung für den FC Bayern

Der 62-Jährige legte seiner Frau Susi die Hand auf den Arm, als er vor der Beratung des Gerichts für rund zweieinhalb Stunden zwischen Hoffen und Bangen verließ. Sein Haftbefehl war im Frühjahr vergangenen Jahres gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt worden. Die Anklage war ursprünglich von 3,5 Millionen Euro hinterzogenen Steuern ausgegangen. Im Laufe des Prozesses war die Summe auf mindestens 27,2 Millionen Euro emporgeschnellt. Die Verteidigung hatte diese Steuerschulden anerkannt.

Das Urteil dürfte auch den FC Bayern erschüttern. Hoeneß ist seit Jahrzehnten das Gesicht des Vereins. Als Spieler, Manager, Präsident und Aufsichtsratsvorsitzender der AG prägte und prägt der Patriarch vom Tegernsee den erfolgreichsten deutschen Fußball-Club. Kann er seine Ämter als Präsident und Aufsichtsrat nun behalten?

Der seit 2009 als Präsident amtierende Hoeneß hatte auf der Mitgliederversammlung im November 2013 angekündigt, nach dem Prozess die „Vertrauensfrage“ zu stellen. „Ich werde mich jedem Votum, das sie treffen, unterwerfen“, hatte Hoeneß zu den Mitgliedern gesagt. Er wolle ihnen auf einer außerordentlichen Hauptversammlung „das Recht geben, zu entscheiden, ob ich noch der richtige Präsident für diesen Verein bin“.

VW-Chef Martin Winterkorn stellte eine schnelle Reaktion des mit weiteren deutschen Wirtschaftsführern besetzten Aufsichtsrates in Aussicht. Nach dem Urteilsspruch „muss sich der Aufsichtsrat beraten. Vorher nicht“, sagte der Volkswagen-Chef am Donnerstag – vor dem Urteilsspruch – bei der Bilanzvorlage des Autobauers in Berlin.

Im Kern ging es bei den Plädoyers um die Wirksamkeit der im Januar 2013 von Hoeneß gestellten Selbstanzeige. „Eine wirksame Selbstanzeige, die die Verfolgung verhindern würde, liegt nicht vor“, meinte der Staatsanwalt.

Rückkehr zur Steuerehrlichkeit

„Die Tat wird überlagert von einer vollständigen Rückkehr zur Steuerehrlichkeit“, sagte hingegen Feigen. „Die Stunde Null dieses Verfahrens ist der 17. Januar 2013. Das war die Rückkehr des Herrn Hoeneß zur Steuerehrlichkeit“, betonte der Staranwalt. Schon aus der Selbstanzeige hätten sich über eine Schätzung die Steuerschulden errechnen lassen, argumentierte Anwalt Feigen. Daraus habe die Finanzverwaltung zwei Wochen nach dem Einreichen der im Januar 2013 eingereichten Selbstanzeige in einer Probeberechnung sogar eine Steuerschuld von 70 Millionen Euro errechnet. Da lägen die jetzt veranschlagten 27 Millionen deutlich darunter, betonte Feigen.

Es gebe bisher keine Urteile, wie mit einer solchen fehlgeschlagenen Selbstanzeige umzugehen sei, erklärte Feigen. Es sei zu prüfen, warum die Selbstanzeige fehlgeschlagen sei. Das sei nicht die Schuld von Hoeneß gewesen. Die Selbstanzeige sei von Beratern erstellt worden. Es wäre besser gewesen, lediglich eine Schätzung vorzunehmen.

An den Staatsanwalt gerichtet sagte Feigen, er halte die von ihm beantragte Strafe „in der Oktave für völlig verfehlt“. Auch die Anklagebehörde habe festgehalten, „dass ohne die Selbstanzeige die Ermittlungen der Behörden ergebnislos verlaufen wären“.

Für Hoeneß spreche zwar, dass er ein Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und unter einer großen psychischen Belastung stehe, räumte Ankläger von Engel ein. Der Prozess habe einen „gewaltigen medialen Wirbelsturm“ ausgelöst. Hoeneß habe öffentlich am Pranger gestanden. Auch Hoeneß' Lebensleistung, sein soziales Engagement und die verunglückte Selbstanzeige können den Bayern-Boss aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht vor einer Gefängnisstrafe bewahren. Gewichtige Milderungsgründe, die eine Bewährungsstrafe rechtfertigen würden, seien das alles nicht, erklärte von Engel.

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