Urteil zu Kenias Flüchtlingslager Dadaab: Gericht untersagt Schließung

Das Urteil ist ein herber Schlag gegen Kenias Regierung, die Dadaab seit Jahren schließen will. In dem Lager leben 260.000 Menschen.

Eine Frau mit Kind steht neben einer Hütte im Flüchtlingslager Dadaab

Die meisten Menschen im Flüchtlingslager Dadaab leben unter sehr schlechten Bedingungen Foto: dpa

NAIROBI/FRANKFURT A.M. epd | Das Oberste Gericht in Kenia hat die Schließung des Flüchtlingslagers Dadaab verboten. Die Entscheidungsträger in der Regierung hätten mit der Anordnung ihre Befugnisse überschritten, urteilte Richter John Mativo laut kenianischen Medienberichten vom Donnerstag. Der Richter sprach sich auch gegen die Abschiebung der in Dadaab lebenden Flüchtlinge aus. Dies wäre verfassungswidrig und diskriminierend. Das Urteil ist ein herber Schlag gegen Kenias Regierung, die seit Jahren versucht, das Lager zu schließen. In Dadaab, einem der größten Flüchtlingscamps der Welt, leben 260.000 Menschen, vornehmlich Somalier.

Amnesty International begrüßte die Entscheidung des Gerichts. „Heute ist ein historischer Tag für mehr als eine Viertel Million Flüchtlinge, die Gefahr liefen, zur Rückkehr nach Somalia gezwungen zu werden“, erklärte die Ost-Afrika-Direktorin der Organisation, Muthoni Wanyeki. In Somalia drohe den Rückkehrern, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden. „Dass die unmittelbar bevorstehende Schließung Dadaabs angehalten wurde ist ein entscheidender erster Schritt hin zu Respekt und Schutz von Flüchtlingsrechten in Kenia.“ Jetzt müsse das Land mit der Staatengemeinschaft eine Lösung für die Flüchtlinge finden.

Die Regierung vermutet unter den Flüchtlingen Mitglieder der somalischen Al-Shabaab-Miliz und gibt Sicherheitsbedenken als Begründung für die Schließung an. Die Shabaab verübt immer wieder Anschläge in Kenia, das die Islamisten im Nachbarland im Rahmen einer afrikanischen Mission bekämpft. In Somalia beherrscht die Miliz weite Teile des Landes.

Richter Mativo beschrieb die Anordnung, Dadaab zu schließen, als unverhältnismäßig und willkürlich. Zwei kenianische Menschenrechtsorganisationen hatten gegen die Schließung geklagt. Dadaab sollte nach einer Anordnung der Regierung vom Mai 2016 bereits am 30. November geschlossen werden. Die Behörden verschoben die endgültige Schließung jedoch aus „humanitären Gründen“ um sechs Monate.

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