Urteil zu Raucher-Warnhinweisen: Keine Toten auf die Schachteln

Die in den USA ab September geplanten drastischen Fotos auf Zigarettenschachteln wird es vorerst nicht geben. Ein Gericht in Washington gab klagenden Tabakkonzernen Recht.

Organe, Zähne, Tote – wird es so erstmal nicht auf Zigarettenpackungen geben. Bild: reuters

WASHINGTON afp | Ein US-Gericht hat den geplanten Abdruck drastischer Bilder zur Abschreckung auf Zigarettenpackungen untersagt. Die Bilder gingen über die Informationen hinaus, die den Verbrauchern mitgeteilt werden müssten, urteilte das Berufungsgericht in Washington am Freitag (Ortszeit) mit zwei zu einer Stimme.

Die Bilder versuchten, „Emotionen hervorzurufen und die Verbraucher einzuschüchtern“, urteilte Richterin Janice Rogers Brown, die von Ex-US-Präsident George W. Bush ernannt worden war. Zwar könne die Regierung Verbraucher über die Risiken gefährlicher Produkte informieren. „In diesem Fall stellt sich jedoch die Frage nach den Möglichkeiten der Regierung, die Hersteller von Produkten dazu zu zwingen, über faktische Informationen hinauszugehen und ihren wirtschaftlichen Interessen zu schaden“, erklärte Brown.

Zudem habe die US-Arznei- und Lebensmittelaufsicht FDA bislang nicht genügend Beweise vorgelegt, dass die drastischen Bilder auf den Zigarettenpackungen zu einem Rückgang des Rauchens führten.

Die Bilder, auf denen beispielsweise ein Mann zu sehen ist, der durch ein Loch im Hals atmet, oder aber ein Körper, der auf einem Obduktionstisch liegt, sollten ab dem 22. September in den USA eingeführt werden. Die Tabakkonzerne klagten jedoch, dass die Pläne den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung verletzten, der jedes Gesetz verbietet, das die Meinungsfreiheit bedroht.

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