Urteil zur Waldschlösschenbrücke: Dresdner Brücke bleibt stehen

Ein Gericht urteilt, dass die Umweltverträglichkeit der Waldschlösschenbrücke neu geprüft werden muss. Abgerissen wird sie nicht.

Die Waldschlösschenbrücke

Bleibt, wird aber geprüft: die Brücke an der Elbe Foto: dpa

DRESDEN taz | Die einst schwer umkämpfte Dresdner Waldschlösschenbrücke wird nicht wieder abgerissen, muss aber hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit erneut überprüft werden. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Freitag auf eine bis in das Jahr 2004 zurückreichenden Klage von Naturschutzverbänden kam wie erwartet. Nach zweitägigen Verhandlungen erklärte das Gericht den Brücken-Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 für rechtswidrig.

Nachgeholt werden muss aber die erforderliche Verträglichkeitsprüfung für das Flora-Fauna-Habitat (FFH) des Baugebietes an den Elbwiesen. Eine Sperrung oder gar einen Wiederabriss der 182 Millionen Euro teuren Brücke hatte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier bereits am Mittwoch ausgeschlossen.

Der einmalige Fall, dass über ein seit drei Jahren befahrenes Brückenbauwerk zu entscheiden war, hängt mit der Ausweisung des FFH-Gebietes erst wenige Monate nach dem Planfeststellungserlass 2004 zusammen. Das Elbtal wurde von der EU-Kommission außerdem zum Vogelschutzgebiet erklärt.

Nach der Klage der Grünen Liga 2004 gegen den Erlass bewertete deshalb die Landesdirektion Sachsen als Mittelbehörde 2008 die FFH-Verträglichkeit neu und machte dabei von der Möglichkeit einer Ausnahmezulassung nach Absatz 4 der europäischen FFH-Richtline Gebrauch. Beim Dresdner und beim sächsischen Oberverwaltungsgericht waren die Kläger zunächst gescheitert.

Verschärfte Auflagen nicht zwangsläufig

Das Bundesverwaltungsgericht rief den Europäischen Gerichtshof zu Hilfe. Der stellte im Januar dieses Jahres fest, dass auch ein vor der Ausweisung eines Schutzgebietes begonnenes Projekt unter das so genannte Verschlechterungsverbot fällt. Die Beeinträchtigung von Lebensräumen und die Störung von Arten seien auszuschließen. Deshalb muss nun die Landesdirektion die Verträglichkeit in einem ergänzenden Verfahren erneut prüfen und festgestellte Mängel beheben.

Nicht zwangsläufig muss dieses zu verschärften Auflagen führen. Stellt sich beispielsweise heraus, dass weit weniger Fledermäuse wie die Kleine Hufeisennase durch das massive Bauwerk betroffen sind als angenommen, könnte das Tempolimit 30 auf der Brücke entfallen. Die Grüne Liga wertet das Urteil „als großen Erfolg für den Naturschutz“ Der Verband verbinde damit „die Hoffnung, dass andere Träger von Eingriffsvorhaben in Sachsen künftig den rechtlichen Vorgaben zum Schutz von Natur und Landschaft von Anfang an den ihnen gebührenden Respekt erweisen.“

Der über 20 Jahre währende Streit um die ästhetisch, ökologisch, finanziell und verkehrspolitisch umstrittene Brücke ist noch nicht beendet. Gegen den nun erforderlichen neuen Planfeststellungsbeschluss könnte nämlich erneut geklagt werden. Dann stünde der jahrelange Weg durch die Instanzen zum zweiten Mal an.

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