Verbot von „Stop-TTIP“ war rechtswidrig: Zwei Jahre zu spät

Nach dem Urteil fordern Aktivisten eine Reform der Europäischen Bürgerinitiative. Doch die EU-Kommission drückt sich.

Ein "Stop TTIP"-Transparent auf einer Demo.

Demo gegen TTIP September 2016 in Stuttgart Foto: dpa

BRÜSSEL taz | Die EU-Kommission sieht keinen Grund, sich für ihr rechtswidriges Verbot der Stop-TTIP-Initiative zu entschuldigen. Man habe die Organisatoren bereits getroffen und Verhandlungen über Freihandels-Abkommen wie TTIP und Ceta transparenter gemacht, hieß es auf Nachfrage.

Die Gegner des Freihandelsabkommens mit den USA wollen sich damit nicht zufriedengeben. Sie fordern eine durchgreifende Reform der Europäischen Bürgerinitiative (EBI), die mehr Teilhabe sichern sollte: Wenn Unionsbürger in zwölf Monaten für ein bestimmtes Thema in einem Viertel der Mitgliedsstaaten eine Million gültige Unterstützungsbekundungen sammeln, muss sich die Europäische Kommission mit diesem befassen. Bisher entscheidet die Kommission aber allein, ob sie eine EBI zulässt. Vor zwei Jahren hatte sie die Stop-TTIP-Initiative mit der Begründung abgelehnt, diese greife in laufende Verhandlungen ein.

Das war rechtswidrig, urteilte das höchste EU-Gericht in Luxemburg. Das Engagement der Bürger stelle keine unzulässige Einmischung dar. Die Richter befanden im Gegenteil, dass die Initiative zur rechten Zeit eine legitime demokratische Debatte ausgelöst habe.

„Die Ablehnung unserer Initiative war willkürlich und politisch motiviert“, kritisiert Michael Efler von Stop TTIP. Jetzt verdienten die 3,3 Millionen EU-Bürger, die unterschrieben hatten, „mindestens eine Anhörung vor dem Europäischen Parlament“, so sein Kollege Karl Bär.

Juncker persönlich stoppte

Das Europaparlament signalisiert Zustimmung: „Das Urteil ist eine Ohrfeige für Jean-Claude Juncker“, sagte der grüne EU-Parlamentarier Sven Giegold. Der Kommissionschef habe die unliebsame Initiative persönlich gestoppt. Nun müsse er dafür sorgen, dass die Regeln überarbeitet werden. „Die Kommission muss die Europäische Bürgerinitiative zu einem voll funk­tions­fähigen Instrument der direkten Demokratie in Europa machen“, so Giegold. Doch die Behörde wiegelt ab.

Man habe bereits am 11. April eine Reform der EBI eingeleitet, eine öffentliche Anhörung folge, sagte ein Kommissionssprecher der taz. Zudem praktiziere Brüssel bereits mehr Transparenz beim Freihandel.

Für TTIP kommt dies jedoch zwei Jahre zu spät. Die Kritiker sind daher nicht mit vagen Zugeständnissen zufrieden. Für Ernst-Christoph Stolper vom BUND ist klar: „Europäische Bürgerinitiativen müssen von nun an auch in Fragen der EU-Handelspolitik zugelassen werden.“

Doch darauf hat sich Brüssel bisher nicht festgelegt. Man spielt weiter auf Zeit.

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