Verbraucherschützerin über 5G-Netze: „Es wird weniger Auswahl geben“

Die Versteigerung von Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G beginnt. Susanne Blohm befürchtet Nachteile für NutzerInnen.

Zwei Hände halten ein Smartphone

Braucht gutes Netz: das Smartphone Foto: unsplash/yura fresh

taz: Mobilfunk in Deutschland gilt als teuer und schlecht. Wird das mit 5G anders?

Susanne Blohm: Vermutlich nicht. Es sieht eher danach aus, als könnte es noch schlechter werden.

Warum?

Momentan gibt es zumindest noch etwas Bewegung und somit Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt. Neben den drei Netzbetreibern – Telekom, Telefónica und Vodafone – gibt es zahlreiche Drittanbieter, die Mobilfunkverträge anbieten. Lebensmitteldiscounter zum Beispiel. Doch das wird beim 5G-Netz voraussichtlich nicht mehr der Fall sein. Denn die Bundesnetzagentur hat die Netzbetreiber nicht mehr dazu verpflichtet, den Drittanbietern einen Zugang zu ihrem Netz zu garantieren. Verbraucher werden bei 5G vermutlich weniger Auswahl als jetzt haben. Und weniger Konkurrenz wirkt sich natürlich auch auf die Preise und die Qualität aus.

Immerhin könnte es einen vierten Netzbetreiber geben: Die Drillisch Netz AG, eine Tochter des Konzerns United Internet, darf bei der Auktion mitbieten, die hat bislang kein eigenes Netz.

Ja und es ist sehr gut, dass United Internet mitbieten will. Ein vierter Netzbetreiber könnte natürlich für etwas mehr Wettbewerb sorgen. Aber den Wegfall der Drittanbieter würde das wohl nicht kompensieren.

33, ist Referentin für Digitales und Medien beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

In den kommenden Jahren werden weitere Frequenzen versteigert, die Vergaberegeln dabei jedes Mal neu festgelegt. Abgesehen von den Drittanbietern – was sollte in Zukunft anders laufen?

Die Bundesregierung muss der Bundesnetzagentur für die nächsten Auktionen in Form von Gesetzesänderungen das nötige Rüstzeug an die Hand geben. Dazu gehört nicht nur, dass Drittanbieter Zugang zur Netzinfrastruktur bekommen müssen. Sondern auch, dass das nationale Roaming ermöglicht werden muss, damit in einem Gebiet, in dem nur der Mobilfunkmast eines Anbieters steht, auch Kunden der Konkurrenz mitversorgt werden können.

Kritiker sagen: Ist nationales Roaming vorgeschrieben, dann baut dieser Anbieter womöglich lieber seinen Mast ab, als Kunden der Konkurrenz mitzuversorgen.

Die Versteigerung Am Dienstag um 10 Uhr startet die Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G. Bis klar ist, welcher der vier Bieter welche Frequenzblöcke bekommt, kann es allerdings Wochen dauern: Die Auktion ist erst dann abgeschlossen, wenn keiner mehr auf einen der 41 Blöcke bietet. Die erwarteten Milliarden-Erlöse sollen unter anderem in den Digitalpakt fließen.

Die Klagen Unter anderem die Netzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone hatten gegen die Vergaberegeln geklagt. Am Freitag wies das Landgericht Köln die Anträge im Eilverfahren ab.

Das Risiko Die Versteigerung der UMTS-Frequenzen im Jahr 2000 brachte damals knapp 100 Milliarden DM. Heute weiß man: eine völlig überhöhte Summe. Tragfähige Geschäftsmodelle, die das Geld wieder hätten reinspielen können, fehlten. (dpa/rtr)

Das ginge aber nur begrenzt. Schließlich gibt es Auflagen der Bundesnetzagentur, die eine bestimmte Versorgungsrate der Haushalte vorschreiben. Da lässt sich vielleicht im Einzelfall mal ein Mast abbauen, aber nicht in der Masse. Unterm Strich würde sich daher die Situation für die Nutzer verbessern. Dazu kommt: Der Netzausbau würde deutlich günstiger, weil wir keine Doppel- oder Dreifachstrukturen mehr brauchen. Und: Wenn weniger Masten gebraucht werden, ist das natürlich ressourcenschonender.

Die Verpflichtung, 98 Prozent der Haushalte zu versorgen, bezieht sich auf 100 Megabit pro Sekunde, die bis 2022 geliefert sein müssen. Reicht das?

Das Problem ist weniger die Geschwindigkeit als die fehlende Abdeckung. Selbst wenn 98 Prozent der Haushalte versorgt werden, bedeutet das, dass 10 bis 15 Prozent der Fläche nicht abgedeckt sind – schließlich gibt es viele dünn besiedelte Gebiete. Daher sollte die Bundesnetzagentur vorschreiben, dass 100 Prozent der Fläche versorgt werden und nicht mehr die Zahl der Haushalte Maßstab ist. Nur so ist sichergestellt, dass Verbraucher in ländlichen Regionen nicht benachteiligt sind – und weiße Flecken hoffentlich der Vergangenheit angehören.

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