Verfahren Vattenfall vs. Deutschland: Ein Sieger steht schon fest

Warum TTIP und Ceta nicht egal sind, zeigt beispielhaft das Schiedsgerichtsverfahren Vattenfall gegen Deutschland, das derzeit stattfindet.

Flaggen von Ceta- und TTIP-Demonstrant*innen wehen vor der Reichstagskuppel

Dieses Jahr demonstrierten hunderttausend Menschen gegen die geplanten Abkommen Ceta und TTIP Foto: dpa

BERLIN taz | Die Anwälte gewinnen immer. 8 Millionen Euro hatte die Klage von Vattenfall gegen Deutschland den deutschen Steuerzahler im Sommer bereits gekostet. Dabei hat das Schiedsgerichtsverfahren zwischen dem schwedischen Energiekonzern und der Bundesregierung noch gar nicht richtig angefangen.

Die Kosten für die Juristen dürften nun noch deutlich steigen – am Ende könnte es richtig teuer werden. Am Montagabend startete vor dem Internationalen Schiedsgericht ICSID in Washington die Anhörung im Verfahren ARB/12/12. Auf ARB/12/12 zeigen viele, wenn sie erklären wollen, warum sie gegen Freihandelsabkommen wie TTIP und Ceta sind.

Es geht natürlich auch um den Streitwert: 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz fordern die Schweden, weil sie ihre Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel nach Fukushima stilllegen mussten. Bei dem Verfahren, das noch bis Mitte 2017 dauern soll, wird die deutsche Energiewende nach dem Atomausstieg wegen der Kernschmelze in Japan am 11. März 2011 verhandelt.

Am Sitz der Weltbank in der US-Hauptstadt geht es aber auch um die ganz großen Ängste der Freihandelsskeptiker: die Frage, ob TTIP oder Ceta die Rechte von Staaten beschneiden, Gesetze zu erlassen. Den Vorwurf, dass durch den Investitionsschutz eine Paralleljustiz entsteht. Die Furcht, dass private Schiedsgerichte wie das ICSID das in Jahrhunderten gewachsene europäische Rechtssystem einfach aushebeln.

Da ist viel Geld zu holen

Insgesamt 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz mussten allein EU-Länder in den vergangenen 20 Jahren an Konzerne wegen Investitionsschutzklagen zahlen. In 60 Prozent der Fälle ging es um Umweltfragen: Vattenfall hatte so bereits Deutschland wegen des Kohlekraftwerks Moorburg bei Hamburg verklagt. Am Ende stand ein Vergleich. Der ist zwar „geheim“, aber der Hamburger Senat musste wohl die Umweltschutzauflagen für Moorburg lockern.

Da viel Geld zu holen ist, haben sich inzwischen viele US-Kanzleien auf die hochprofitablen Verfahren spezialisiert. Die Zahl der Klagen steigt jährlich: Allein Argentinien wurde bereits 41-mal vor das Tribunal in Washington gezogen. Zur höchsten Strafe wurde bislang Ecuador verdonnert: 2,3 Milliarden US-Dollar soll das lateinamerikanische Land laut einem Urteil von 2012 an den US-Multi Occidental Petroleum Corporation zahlen, weil eine bereits genehmigte Ölprobebohrung untersagt wurde. Basis dieser Klagen waren Investorenschutzregeln in älteren Handelsverträgen. Bei Vattenfall vs. Deutschland ist die internationale Energie-Charta die Klagegrundlage, ein Abkommen zwischen 51 Staaten von 1998, das die Bedingungen im Energiesektor regelt.

Wie die deutschen Energiekonzerne Eon und RWE hat Vattenfall auch vor dem Bundesverfassungsgericht Klage auf Schadenersatz wegen des Atomausstiegs eingereicht. Allerdings ist ungewiss, ob das Staatsunternehmen überhaupt auf Grundrechtsschutz in Deutschland pochen kann. Deshalb setzt Vattenfall nun auf das Schiedsgericht. Hier können wiederum weder Eon noch RWE klagen, weil sie deutsche Unternehmen sind.

Laut Fachleuten sieht es für Vattenfall gar nicht so schlecht in Washington aus. Die Schweden können geltend machen, dass die nachträgliche Begrenzung der Laufzeiten ihr Vertrauen in die Verlässlichkeit der Deutschen enttäuscht habe und deshalb „ungerecht und unbillig“ sei, schrieb der Passauer Völkerrechtler Hans-Georg Dederer, als Vattenfall die Klage 2012 einreichte. Erst wenige Monate vor Fukushima waren die Laufzeiten der AKWs von der Bundesregierung verlängert worden.

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