Verfahren gegen Wikileaks in den USA: Chelsea Manning hinter Gittern

Die Whistleblowerin weigert sich, vor Gericht auszusagen. Deshalb wurde sie am Freitag auf unbestimmte Zeit in Haft genommen.

Porträt Chelsea Manning

Manning im März 2018 auf einem Podium beim SWXS-Festival Foto: reuters

Die Whistlerblowerin Chelsea Manning muss erneut ins Gefängnis. Laut einem Bericht der New York Times vom Freitag wurde sie für ihre Weigerung, in einem Verfahren gegen Wikileaks auszusagen, in Haft genommen.

Mannings Anwältin, Moira Meltzer-Cohen, wird mit den Worten zitiert: „Chelsea ist eine unglaublich mutige Person. Dieser Ausgang kommt nicht unerwartet.“ Meltzer-Cohen kündigte an, Rechtsmittel gegen den Beschluss einzulegen.

Das Verfahren ist Teil einer bereits seit mehreren Jahren laufenden Untersuchung gegen Wikileaks. Das Gericht hatte Manning für ihre Kooperation Immunität angeboten.

Chelsea Manning war 2013 von einem Militärgericht zu 35 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Sie hatte gestanden, während ihres Dienstes in der US-Armee größere Mengen an militärischen Dokumenten an Wikileaks weitergegeben zu haben. 2017 war ihr in einem präsidialen Gnadenakt der Rest ihrer Haftstrafe erlassen worden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.