Verfassungsschutz überprüfte NGOs: Erst beobachtet, dann Geld gestrichen

Der Verfassungsschutz beobachtet 51 Demokratieprojekte, ohne sie darüber informiert zu haben. Einem der Projekte wurde die Förderung entzogen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Die Zentrale des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln Foto: dpa

BERLIN taz | Die Prüfung von Demokratieprojekten durch den Verfassungsschutz kann dazu führen, dass dem Projekt die Förderung entzogen wird. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor, die der taz vorliegt.

Im Mai war bekannt geworden, dass der Verfassungsschutz seit 2015 insgesamt 51 Projekte überprüft hatte, die sich auf Mittel des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ des Familienministeriums beworben hatten. In keinem der Fälle waren die Projekte über ihre Überprüfung informiert worden.

Im Jahr 2016, so die aktuelle Auskunft der Bundesregierung, sei ein Projektträger aus dem Bereich „Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention“ vom Verfassungsschutz als „extremistisch beeinflusster Verband“ eingestuft worden. Der Träger sei zu diesem Zeitpunkt bereits mit Mitteln des Programms gefördert worden, die Förderung wurde daraufhin jedoch nicht weitergeführt.

Die Überprüfungen wurden jeweils vom Familienministerium angefordert – aus welchem Anlass, will die Bundesregierung aber nicht sagen. Der Verfassungsschutz werde „in Einzelfällen anlassbezogen auf Bitten des zuständigen Ressorts“ aktiv, heißt es in der Antwort, und weiter: „Eine leistungsbezogene Begründung ist nicht notwendig.“

Die Projekte zu überprüfen, ohne sie zu informieren und ihnen damit eine Chance zur Stellungnahme zu geben, sei eine „ausgemachte Sauerei“, sagt die Linken-Abgeordnete Jelpke. „Während sich die Projekte um Demokratie bemühen, macht der Inlandsgeheimdienst das genaue Gegenteil.“ Auch die Bundesverbände der mobilen Beratungsstellen sowie der Opferberatungen hatten die Überprüfungen kritisiert.

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