Verhandlung über Demonstrationsrecht: Gericht entscheidet über Demo

Nach der Verhinderung einer Anti-Repressions-Demo im Jahr 2007 wird nun gegen die Polizei verhandelt. Damals war der Protestzug vorzeitig gestoppt worden.

Manchmal bei Demos etwas ruppig: die Polizei. Bild: dpa

Mehr als vier Jahre nach der bundesweiten Demonstration "Out of Control" befasst sich ab dem 17. Februar das Verwaltungsgericht mit den Vorgängen. Die Demo am 15. Dezember 2007 gegen staatliche Repression durch die Polizei war faktisch verhindert worden und hatte ihr Ziel, den Hauptbahnhof, nicht erreicht. Drei Prozesstage hat die Kammer angesetzt, zahlreiche Zeugenvernehmungen sind vorgesehen. Geklagt hat der Demoanmelder für das Bündnis, Andreas Blechschmidt, gegen die Freie und Hansestadt Hamburg, um feststellen zu lassen, ob die Polizei rechtswidrig gehandelt hat.

Anlass der Demonstration waren damals die Verfahren gegen G8-Gipfel-Gegner in Heiligendamm nach dem Terrorparagrafen 129a im Sommer 2007. Im Zuge der Verfahren war auch der Große Lauschangriff - akustische Wohnraumüberwachung bis ins Schlafzimmer - angewendet worden.

3.500 Menschen hatten sich bei der Demo im Dezember 2007 vor der Roten Flora versammelt, um unter dem Motto "Weg mit dem Paragrafen 129a" zum Hauptbahnhof zu ziehen. Doch der Protestzug wurde immer wieder von starken Polizeieinheiten gestoppt. Zum Beispiel, weil ein Seitentransparent mit dem Metermaß nachgemessen werden sollte oder Teilnehmer vermummt wirkten, weil der Schal an dem feucht-kalten Tag über das Kinn reichte. Mehrfach stürmten Beamte von Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten (BFE) in die Menge. Einem Mann wurde mit dem Tonfa-Kampfstock von einer Berliner BFE-Einheit laut Augenzeugenberichten das halbe Ohr abgetrennt und einer Frau durch einen Faustschlag eines Berliner BFE-Beamten das Nasenbein gebrochen.

Fast vier Stunden brauchte die Demonstration, um die eineinhalb Kilometer vom Schanzenviertel bis zum Millerntorplatz zurückzulegen. "Der Anmelder will jetzt wenigstens erreichen, dass das Verwaltungsgericht feststellt, dass die einschließende Begleitung der gesamten Demonstration rechtswidrig gewesen ist", sagt sein Rechtsanwalt Marc Meyer. Die Polizei sei zum Teil mehrreihig und schwer bewaffnet im Spalier gelaufen. Als der Protestzug später am Millerntorplatz erneut gestoppt wurde, löste der Versammlungsleiter Bela Rogalla die Demonstration weit vor ihrem eigentlichen Ziel auf.

Das Demonstrationsrecht ist in Deutschland in Artikel 8 Grundgesetz festgeschrieben. Es besagt:

Alle Deutschen oder in Deutschland Lebende haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

Einschränkungen ergeben sich aus den Versammlungsgesetzen der einzelnen Bundesländer.

"Es ist unerträglich, unter diesen Bedingungen weiterzugehen", hatte damals Anmelder Andreas Blechschmidt der taz vor Ort zur Begründung des Abbruchs gesagt. Die Polizei habe offensichtlich "politische Vorgaben, uns nicht in die Innenstadt zu lassen". Die Polizei zeige sich als "schlechter Verlierer", so Blechschmidt in Anspielung auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das hatte am Vortag - gegen den Einspruch der Polizei - für einen Marsch am Rande der City grünes Licht gegeben.

Die Polizei scheint konkrete Order gehabt zu haben, die Demo spätestens am Johannes-Brahms-Platz gewaltsam aufzulösen. Entsprechende Gespräche von Polizeiführern hatte die taz am Holstenwall wahrgenommen und dafür später aus Polizeikreisen Bestätigung erhalten. Daher sei der Abbruch "richtig gewesen", sagte Blechschmidt, "um nicht noch die Schafe zur Schlachtbank zu tragen".

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