Verschwendung von Lebensmitteln: 44 Prozent Abfall

Fast die Hälfte der Lebensmittel in der Gastronomie landet im Abfall. Das Umweltbundesamt will Vorschriften für die Weitergabe von Resten überprüfen.

Schön aufessen! – Leckerer Spargelsalat aus dem mecklenburgischen Stintenburg. Bild: dpa

BERLIN taz | Wer auswärts isst, verursacht oft eine besonders große Verschwendung von Lebensmitteln. 44 Prozent der Nahrungsmittel in Restaurants, Großküchen oder bei Veranstaltungen „landen vorzeitig im Abfall“, zeigen erste Ergebnisse eines Forschungsprojekts des Umweltbundesamts. In privaten Haushalten liege die Quote nur bei 17 Prozent.

Da die Deutschen aber insgesamt viel mehr zu Hause statt auswärts essen, sind die Haushalte absolut gesehen die größten Verschwender auf der Verbraucherseite: 82 Kilogramm pro Person werden dort jährlich im Schnitt zu früh weggeworfen. 23,6 Kilogramm sind es beim „Außer-Haus-Konsum“. Die meisten Abfälle entstehen jedoch auf der Produktionsseite: in der Landwirtschaft.

Die Zahlen unterscheiden nicht zwischen vermeidbaren und unvermeidbaren Abfällen. Als unvermeidbar gelten zum Beispiel Kartoffelschalen, als vermeidbar noch essbare Karotten. Anzunehmen ist aber, dass die Mehrheit vermeidbar ist. Einer früheren Studie zufolge lag der Anteil bei gut der Hälfte.

Gravierende Umweltschäden

„Die Kosten der Lebensmittel in der Gastronomie scheinen geringer zu sein als die Kosten für das Personal oder das Rohstoffmanagement“, sagte Wissenschaftlerin Ulrike Eberle, die an der Studie mitgearbeitet hat. Die Verschwendung hat gravierende Folgen für die Umwelt. Die Behörde rechnet vor, dass fünf Prozent des Treibhausgasausstoßes in Deutschland durch Lebensmittelverluste entstünden. Zudem werden unnötig Ackerflächen und Wasservorräte in Anspruch genommen sowie umweltschädliche Pestizide und Dünger freigesetzt. Gleichzeitig hungern auf der Erde derzeit rund 840 Millionen Menschen.

Die Behörde empfiehlt deshalb, „Haftungs- und Hygienevorschriften, die unnötigerweise zu Lebensmittelabfällen führen,“ einzuschränken oder zu streichen. Das treffe möglicherweise zum Beispiel auf eine Vorschrift zu, wonach Unternehmen für eventuelle Schäden haften, wenn sie Lebensmittel mit abgelaufenen Mindesthaltbarkeitsdatum an karitative Initiativen weitergeben.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) begrüßte diesen Vorschlag. Im übrigen untersützte die Organisation bereits „im Rahmen der Branchenmöglichen eine Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“.

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