Vertrag mit Muslimen: Ende des Jahres, Inshallah

Erstmals gibt es einen konkreten Entwurf für einen Staatsvertrag mit den muslimischen Verbänden. Noch 2012 könnte der Vertrag abgeschlossen werden.

Hier in Hamburg gibts ihn mittlerweile schon, in Bremen zumindest schon mal auf dem Papier: den "Staatsvertrag" für Muslime. Bild: dpa

BREMEN taz | Ein Staatsvertrag mit den Muslimen wurde nun auch in Bremen zu Papier gebracht. Noch ist er nicht beschlossen, noch wird er diskutiert. Aber: Nach jahrelangen Verhandlungen formulieren nun 16 Artikel das Verhältnis des Landes Bremen zu den islamischen Religionsgemeinschaften. Die islamischen Verbände Schura, Ditib und Vikz prüfen derzeit den Entwurfstext, ebenso die Senatsressorts. Wenn dann der Senat und danach die Bremische Bürgerschaft zustimmt, könnte der Vertrag noch dieses Jahr in Kraft treten.

Dass Hamburg als erstes Bundesland bereits im August einen Vertrag vorlegte, hat die Verhandlungen in Bremen nicht nur politisch beschleunigt: Ein großer Teil der Formulierungen wurde übernommen. Opferfest, Ramadanfest und Aschura werden als Feiertage anerkannt, so dass ArbeitgeberInnen ihren muslimischen Angestellten an diesen Tagen Urlaub gewähren müssen. Zur Weiterentwicklung des Faches „Biblische Geschichte“, welches weiterhin auf „allgemeiner christlicher Grundlage“ basiert, sollen Muslime die Möglichkeit bekommen, Stellung zu nehmen. Das Recht auf muslimische Bestattungen auf öffentlichen Friedhöfen wird festgeschrieben und Moscheen sollen auch mit Minarett und Kuppel errichtet werden können.

„Vieles, was nun aufgeschrieben wurde, wird bereits gelebt“, sagte Senatssprecher Hermann Kleen. „Wir fangen nicht bei Null an.“ Minarette etwa seien ohnehin erlaubt, der Senat wolle aber „eine Botschaft senden, die in die Gesellschaft hineinwirkt“.

Im Gegensatz zum Hamburger Vertrag nimmt der Bremer Entwurf Muslime weniger deutlich in die Pflicht. In Artikel 1 etwa betont der Hamburger Vertrag die „Achtung und Toleranz gegenüber anderen Religionen“ und die „Neutralität des Staates gegenüber der Religion“. Diese Sätze wurde für Bremen gestrichen.

„Es gibt in Bremen mehr Vertrauen“, sagt Yilmaz Kilic, Ditib-Vorsitzender für Niedersachsen und Bremen. In Bremen sei die Integration und die Zusammenarbeit mit dem Senat weiter, „das spiegelt sich auch in dem Vertrag wider“, so Kilic.

Für die grüne Integrationspolitikerin Zahra Mohammadzadeh sollte die Trennung von Staat und Religion in dem Vertrag jedoch unbedingt festgeschrieben werden: „Ich war überrascht, dass es herausgenommen wurde.“ Sie will aber auch dafür streiten, dass in dem Vertrag auf das Kopftuch eingegangen werde. „Der Punkt fehlt, ist aber sehr wichtig, weil Frauen mit einem Kopftuch Probleme in der Gesellschaft haben.“ Im Hamburger Vertrag heißt es in einer Ergänzung, dass muslimische Frauen „nicht wegen einer ihrer religiösen Überzeugung entsprechenden Bekleidung in ihrer Berufsausübung ungerechtfertigt beschränkt“ werden sollten. Solche Formulierungen könnten „Brücken bauen“, so Mohammadzadeh.

Weniger Probleme mit dem Entwurf hat der Fraktionsvorsitzende der CDU, Thomas Röwekamp, der seiner Fraktion bereits empfahl, dem Vertrag zuzustimmen. Ein Vorstoß, bei dem nicht alle ChristdemokratInnen gleich mitziehen. Die CDU-Kirchenpolitikerin Elisabeth Motschmann sagte der taz: „Ich bin nicht der Meinung, dass wir einen Staatsvertrag brauchen.“ Und der jetzige Entwurf sei „noch sehr diskussionsbedürftig“. Sie will klare Bekenntnisse, allen voran zur Gleichberechtigung der Frau. Dies von den Muslimen zu fordern, sei berechtigt, denn: „Das Christentum ist durch die Aufklärung gegangen, der Islam bisher nicht“, so Motschmann.

Das Bekenntnis zur Gleichberechtigung der Geschlechter und vollständigen Teilhabe steht in dem Bremer Entwurf allerdings bereits weit oben in Artikel 2, zusammen mit einer Erklärung gegen jede Art der Diskriminierung.

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