Wahlrecht in Deutschland: Kinder an die Urnen

15 Jugendliche haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingelegt. Sie wollen das Mindestwahlalter von 18 Jahren abschaffen.

Zwei 12-Jährige bei der U18-Europawahl: Leider alles nur simuliert. Bild: dpa

KARLSRUHE dpa | Weil sie eine Abschaffung des Mindestwahlalters von 18 Jahren erreichen wollen, haben 15 Kinder und Jugendliche das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bei dem höchsten deutschen Gericht sei eine Beschwerde gegen die Bundestagswahl 2013 eingegangen, bestätigte ein Sprecher am Sonntag in Karlsruhe. Zuvor hatte der Spiegel darüber berichtet. Unterstützt wird die Gruppe von der Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen (Stuttgart).

Die Kinder und Jugendlichen beklagen, dass ihnen das wichtigste politische Grundrecht nicht zustehe. Dies verletze die Grundsätze der Demokratie und Volkssouveränität.

Sie fordern ein Wahlrecht, das völlig ohne Altersgrenze auskommt. Der Bundestag hatte den Einspruch gegen die Bundestagswahl zurückgewiesen. Das Gericht prüft nun, ob die Beschwerde zulässig ist, wie der Sprecher sagte.

Die Gruppe kritisiert, dass viele politische Entscheidungen gegen die junge Generation getroffen würden. Jüngstes Beispiel sei das Rentenpaket der großen Koalition, durch das fortlaufend große Versorgungsverpflichtungen entstünden, heißt es in der Beschwerdeschrift.

Das Argument, unter 18-Jährige seien nicht reif genug für eine Wahl und leicht zu beeinflussen, sei nicht schlüssig. Demnach müssten etwa auch Demenzkranke von der Wahl ausgeschlossen werden.

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