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  • 17.11.2017

Was fehlt …

… Yoko Mono

Die Künstlerin und John-Lennon-Witwe Yoko Ono (84) hat einen Namensstreit mit der Hamburger Eckkneipe „Yoko Mono“ gewonnen. Das Hamburger Zivilgericht bestätigte am Freitag eine einstweilige Verfügung, die dem Barbesitzer seit Mitte Juli die Verwendung untersagt hatte. Die Anwälte Onos sind der Meinung, es bestehe wegen der Namensähnlichkeit eine Verwechslungsgefahr. Gerichtssprecher Kai Wantzen erklärte zur Begründung der Entscheidung. „Die Annahme einer lediglich zufälligen Übereinstimmung ist jedenfalls fernliegend.“ Der Barbesitzer reagierte enttäuscht auf das Urteil. Er war im Sommer der Aufforderung, den Namen zu ändern, nachgekommen und hatte kurzerhand „Yoko“ gestrichen. Seitdem heißt die Szene-Bar, die seit kurzem in der Hamburger Neustadt residiert, schlicht „Mono“. Der Mann und seine Anwälte erwägen, das Hanseatische Oberlandesgericht anzurufen. Frau Ono hat definitiv einen Fan verloren. Laut Spiegel Online droht dem Barbesitzer zusätzlicher Ärger. Seit 2015 betreibt er nämlich im Hamburger Stadtteil Eimsbüttel eine weitere Kneipe mit dem Namen „John Lemon“. So hieß auch eine polnische Limonade, bis Yoko Onos Anwälte auf den Plan traten. Denen möchte man nur zurufen: „Give Peace A Chance“. (dpa/taz)