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  • 7.2.2019

Was fehlt …?

… Der schwäbische Glen

„Glen“ isch over. Schottische Neider und ihre norddeutschen Büttel setzen dem Qualitätswhisky aus Baden-Württemberg zu. „Gschmoiss“ ruft man gerade voller Empörung zwischen Bretzenacker und Necklinsberg. Was ist passiert? Die Nachrichtenagentur dpa klärt auf: Der nahe Stuttgart gebrannte Whisky „Glen Buchenbach“ darf nicht länger so heißen. Das Landgericht Hamburg urteilte am Donnerstag, dass mit dem Namensbestandteil „Glen“ die geschützte geografische Angabe „Scotch“ beeinträchtigt werde und folgte einer Klage schottischer Whisky-Produzenten. Durch die EU-Spirituosenverordnung werde nicht allein die direkte Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen geschützt, sondern auch angrenzende irreführende Bezeichnungen. Dabei sei auf das einzelne Wort abzustellen, nicht auf den Gesamteindruck des Produkts. Klarstellende Hinweise auf der Verpackung zur Herkunft seien nicht ausreichend. Die meisten Whiskys in Europa mit dem Namensteil „Glen“ seien jedoch schottischen Ursprungs (Rechtssache C44/17). Adee also, „Glen Buchenbach“. Und griaß Godd, „Kretsch Buchenbach“. Wenn's kein Scotch sein darf, dann wird's halt ein Schwäbsch. Und wie sollte der anders heißen als „Kretsch“. (taz/dpa)