Was passiert mit Flüchtlingen ohne Asyl?: Ablehnung, Duldung, Abschiebung

Können Flüchtlinge ohne Papiere nicht zurückgeschickt werden? Der Fall von Anis Amri beleuchtet eine schwierige Rechtslage.

Ein Schild mit der Aufschrift „Asyl“

Wer Asyl bekommt, bleibt. Alle anderen nicht? Das Gesetz ist komplexer Foto: dpa

Der Tunesier Ansi Amri hielt sich mit einer Duldung in Deutschland auf, nachdem sein Asylantrag abgelehnt wurde. Was bedeutet das?

Eine Duldung erhält man, wenn der Antrag auf Asyl abgelehnt wurde – aber die betreffende Person aus bestimmten Gründen nicht abgeschoben werden kann, etwa bei schwerer Krankheit oder weil sie nicht über die notwendigen Papiere verfügt, um vom Herkunftsland wieder aufgenommen zu werden. Wer geduldet wird, hat aber Anspruch auf Asylbewerberleistungen, also Unterkunft und Geldleistungen in Höhe von etwas weniger als Hartz IV.

Bedeutet das, dass abgelehnte Flüchtlinge ohne Papiere gar nicht zurückgeschickt werden können, sondern mit ihrer Duldung einfach in Deutschland bleiben?

So einfach ist es nicht. Die Betroffenen müssen nachweisen, dass sie sich bemühen, Papiere zu bekommen, in der Regel bei der Botschaft ihres Herkunftslandes. Wer sich weigert oder widersprüchliche Angaben über seine Herkunft macht, dem kann die finanzielle Unterstützung auf ein Minimum an Sachleistungen gekürzt werden. Geduldete, denen man mangelnde Mitwirkung unterstellt, dürfen außerdem nicht arbeiten und auch nicht an Integrationskursen teilnehmen. Dabei werden sie natürlich in vielen Fällen gar kein Interesse daran haben, sich bei ihrer Botschaft, etwa eines afrikanischen Staates, Identitätspapiere zu besorgen – denn das hätte ja ihre umgehende Abschiebung zur Folge. Eine paradoxe Situation.

Kann man diese abgelehnten Flüchtlinge nicht trotzdem einfach in ihr Heimatland abschieben, auch ohne dass sie bei ihren Botschaften Dokumente beantragen oder bekommen?

Es gibt Ersatzpapiere, mit denen eine solche Abschiebung möglich wäre. Die werden von der EU und nicht vom Herkunftsstaat ausgestellt. Allerdings muss der Herkunftsstaat bereit sein, die Leute auch wieder aufzunehmen. Ist der Heimatstaat das erst mal nicht, gibt es keine Möglichkeit, die Menschen einfach so wieder per Flugzeug zurückzuschicken. Deswegen verhandelt die Bundesregierung mit vielen Staaten über sogenannte Rückübernahmeabkommen. Einige Abkommen gibt es schon. Ein solches Abkommen sollte schon lange mit Tunesien verabschiedet werden, ist aber zuletzt ins Stocken geraten

Könnte man den Tatbestand der Duldung nicht einfach abschaffen und jede Sozialleistung für abgelehnte Flüchtlinge streichen?

Das wäre verfassungsrechtlich problematisch. Der Bundesinnenminister plant aber ein Gesetz, dass die Situation von Geduldeten verschärfen soll. In Belgien gibt es übrigens die Rechtsform der Duldung gar nicht. Und trotzdem Terrorismus.

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