Wohnungspolitik in Berlin: Mieter fühlen sich alleingelassen

Einigung oder Enttäuschung? Die von drastischen Mieterhöhungen betroffenen Neuköllner Sozialmieter nennen eine vom Senat verkündete Hilfe unzureichend.

Blick auf Neukölln

Längst ein begehrtes Pflaster für Immobilienhaie: Neukölln Foto: dpa

Für die von drastischen Mieterhöhungen betroffenen MieterInnen der Sozialwohnungen am Neuköllner Maybachufer und in der Manitiusstraße gibt es keine Entwarnung. Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Senat nicht die geforderte neue Rechtsverordnung zur Korrektur der Berechnung von Kostenmieten im sozialen Wohnungsbau beschlossen. Für die Mieterinnen, die sich in der Initiative „Mani & May“ zusammengeschlossen haben, wird eine eventuell später getroffene Neuregelung nicht mehr gelten, da ihre Wohnungen ab dem 1. Januar keine Sozialwohnungen mehr sind.

Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) begrüßte derweil eine Einigung mit dem Eigentümer. Dieser will die Erhöhungen vorübergehend stunden. Dies gelte für etwa zwei Drittel der MieterInnen, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, und so lange, bis das Verwaltungsgericht im laufenden Rechtsstreit zwischen Vermieter und Investitionsbank Berlin (IBB) über die zulässige Miethöhe entschieden hat, längstens aber bis zum Ende des kommenden Jahres.

Eine Senatsvorlage über eine „freiwillige, einzelfallbezogene Miethilfe“ wurde am Dienstag nicht beschlossen. Sollte das Gerichtsverfahren zugunsten des Vermieters ausfallen und dieser seinen über 30-prozentigen Mietzuschlag durchsetzen können, soll diese Miethilfe nachträglich gewährt werden.

Denny Chakkalakal von „Mani & May“ sagt der taz: „Wir sind schockiert über die Untätigkeit des Senates. Eine Stundung ohne Mietzuschüsse für die nicht WBS-Berechtigten ist ein sicherer Weg in die Mietschulden. Wir haben nicht gewonnen, die Entmietung ist weiterhin in vollem Gange.“ Die Nachbarschaftsinitiative GloReiche kritisierte, „dass die letzte Möglichkeit, die Versäumnisse des Senats und die Fehler der IBB wiedergutzumachen, nicht wahrgenommen wurde“.

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