Zugriff auf Leerstände: Bremen eilt zur Beschlagnahme

Als zweites Bundesland nach Hamburg bringt Bremen ein Beschlagnahme-Gesetz auf den Weg, um Flüchtlinge unterzubringen.

Unter diesen Dächern ist jede Menge Luft – nun kann sie genutzt werden: Bremen von oben. Foto: Archiv

Auch gegen den Willen der Eigentümer sollen Flüchtlinge in Bremen zukünftig in leerstehende Gebäude einziehen können. Bremen ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das eine Gesetzesgrundlage für die Beschlagnahmung ungenutzter Immobilien durch die Behörden beschließt. Die neue Regelung entspricht sehr weitgehend dem Hamburger Vorbild und soll für Gebäude und Grundstücke ab 300 Quadratmetern gelten – und nur dann greifen, wenn es keine freien Plätze mehr in den bestehenden Flüchtlingsunterkünften gibt. Die Besitzer sollen eine Entschädigung erhalten. Das Gesetz ist bis März 2017 befristet.

Das Sozialressort hat bereits mehrere Gebäude ins Auge gefasst, wo das neue Gesetz angewandt werden könnte. „Wir sind in Gesprächen mit den Eigentümern, um eine Sicherstellung zu vermeiden“, sagt Sozialressort-Sprecher Bernd Schneider. Um welche Objekte es sich handelt, wollte er nicht sagen. Bremen erwartet in diesem Jahr 11.000 Asylbewerber und etwa 2.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.

Die CDU sprach sich im Landtag gegen diese Pläne aus. Der Immobilienbesitzerverband Haus und Grund spricht sogar von einer „Enteignung“, wenn Flüchtlinge zwangsweise in Häuser eingewiesen werden, ohne dass der Eigentümer dem zustimmt.

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