Über Facebook zu Plünderungen angestiftet: Vier Jahre Haft für Randale-Aufruf

Weil sie über Facebook zu Krawallen aufgerufen hatten, sind zwei Männer im Nordwesten Englands zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil soll laut Richter abschreckend wirken.

Nach den Krawallen kam es in England zu hunderten Verhaftungen, hier in London. Bild: reuters

LONDON afp/dpa - Zwei junge Männer aus dem Nordwesten Englands sind wegen Anstiftung zu Randale über das soziale Netzwerk Facebook zu jeweils vier Jahren Haft verurteilt worden. Das hat ein Gericht am Dienstagabend in der Grafschaft Cheshire entschieden. Die beiden Männer hatten auf Facebook zu Randale und Plündereien in der nordwestenglischen Stadt Northwich aufgerufen. Die Polizei hatte das Schlimmste verhindern können.

Richter Elgan Edwards sagte, er hoffe, das Urteil habe abschreckende Wirkung für andere. Auch ein Polizeisprecher bezeichnete den Urteilsspruch als ein "abschreckendes Beispiel und eine klare Botschaft an potenzielle Krawallmacher". Die Facebook-Einträge der beiden Männer hätten gezeigt, "wie heutzutage die Technologie für kriminelle Aktivitäten missbraucht" werden könne.

Einer der Verurteilten ist ein 20-Jähriger, der die Facebook-Seite "Macht Northwich nieder" einrichtete und darauf unter anderem zum Sturm auf eine McDonald's-Filiale aufrief. Der zweite Verurteilte hatte seinerseits angesichts der Massenkrawalle im ganzen Land zu Protesten in seinem Wohnviertel in Warrington ebenfalls im Nordwesten Englands aufgerufen. Dazu setzte der 22-Jährige seine Facebook-Seite unter das Motto "Lasst uns Randale machen".

Am Mittwoch regte sich Kritik an den als sehr hart empfundenen Urteilen britischer Richter. Menschenrechtsgruppen und Parlamentsabgeordnete bezeichneten einige Urteilssprüche als "unverhältnismäßig". Rechtsexperten erwarten eine Welle der Berufungen.

In ganz Großbritannien war es in der vergangenen Woche zu Ausschreitungen vor allem durch junge Menschen gekommen. Bei den vier Nächte dauernden Unruhen kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben.

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