Biometrisches Fotoregister für Ausländer: Zentrale Schnüffeldatei

Der Bundestag hat ein biometrisches Fotoregister für Ausländer beschlossen. Auch Polizei und Geheimdienst bekommen einen Zugang.

Dem biometrischen Blick entgeht nichts Bild: dpa

Freiburg taz Das Ausländerzentralregister (AZR) wird zu einer biometrischen Superdatei für die ausländische Bevölkerung ausgebaut. Dies hat der Bundestag gestern im Rahmen eines großen Gesetzespakets zum Ausländer- und Asylrecht beschlossen. Dabei werden die Lichtbilder aller Ausländer gespeichert, so dass künftig mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware im Bestand des Registers gefahndet werden kann. Mittelfristig werden wohl auch die Fingerabdrücke gesammelt.

Das Ausländerzentralregister in Köln besteht seit 1953 und sammelt Daten zu allen Ausländern, die in Deutschland leben oder gelebt haben. Geführt wird es vom Bundesverwaltungsamt. Derzeit sind fast 24 Millionen Datensätze erfasst. Im gestern beschlossenen Gesetzespaket wurde bestimmt, dass das Register künftig auch ein Lichtbild zu jedem erfassten Ausländer speichert. Dies soll die Identitätsfeststellung erleichtern, insbesondere bei Ausländern, die falsche oder keine Papiere vorlegen.

Künftig kann im Rahmen einer Suchanfrage nicht nur der Name des zu überprüfenden Ausländers eingegeben werden, vielmehr kann auch ein aktuelles Lichtbild mit den im AZR gespeicherten Fotos abgeglichen werden. Mit Hilfe von Gesichtserkennungssoftware werden dabei bestimmte unveränderbare Punkte im Gesicht verglichen und ausgewertet.

Bereits seit 2003 werden in der Visadatei des AZR die Fotos vieler Ausländer gespeichert, die ein Visum für Deutschland beantragt haben. In Zukunft soll bei jeder Neuaufnahme ins Register, aber auch bei jeder Änderung ein Foto mitgeliefert werden. Auch von EU-Bürgern wird das verlangt. Das Register ist laut Bundesregierung langfristig auf einen Bestand von rund 30 Millionen Lichtbildern ausgelegt.

Spätestens mit Einführung eines elektronischen Ausländerausweises müssen alle hier lebenden Ausländer aufs Amt, damit Aussehen und Fingerabdrücke festgehalten werden. Eigentlich wollte die EU schon 2005 die Einzelheiten dieser biometrischen "Aufenthaltskarte" festlegen, doch sind die Beratungen immer noch nicht abgeschlossen. Im Vorgriff auf diese Regelung haben die Ausländerämter schon seit Anfang 2006 neue Aufenthaltstitel mit digitalisierten Fotos versehen. Diese wurden bisher dezentral gespeichert und kommen jetzt auch ins AZR.

Zugriff auf das Register haben nicht nur die Ausländerbehörden, sondern auch Polizei und Geheimdienste. Polizeidienststellen können die Fotofahndung nach Ausländern besonders einfach durchführen, denn sie haben einen Onlinezugriff.

Wann die Gesichtserkennungssoftware einsatzbereit ist und ob sie überhaupt bereits zu brauchbaren Ergebnissen führt, wollte das Bundesinnenministerium gestern nicht beantworten. Im jetzt beschlossenen Gesetzentwurf heißt es nur, dass für die Anpassung der AZR-Software und zusätzlichen Speicherplatz mit Kosten in Höhe von 2,07 Millionen Euro zu rechnen ist.

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