Oberbürgermeister hat endlich Ruhe

Kurt Machens, der „König von Hildesheim“, hat seine Revision gegen das Urteil des Göttinger Landgerichts zurückgezogen. Damit ist der Oberbürgermeister rechtskräftig zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Der wegen Untreue verurteilte Hildesheimer Oberbürgermeister Kurt Machens (taz berichtete) hat das Urteil akzeptiert. Machens Anwalt habe die eingelegte Revision förmlich zurückgenommen, sagte die Sprecherin des Landgerichts Göttingen, Cornelia Marahrens. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Er halte die Entscheidung zwar für ungerecht, sagte der parteilose Politiker. Er wolle nach fünf Jahren Verfahrensdauer aber endlich Ruhe haben. Auch sein Anwalt habe ihm geraten, die Revision zurückzuziehen. Es sei wenig wahrscheinlich, dass der Bundesgerichtshof das Urteil aufheben werde. Die Richter dort müssten dafür ihr eigenes Urteil überdenken, mit dem sie einen Freispruch in erster Instanz revidiert hatten.

Das Landgericht Göttingen hatte Machens im Juli dieses Jahres zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter hielten dem Oberbürgermeister einen Verstoß gegen die so genannte Vermögensbetreuungspflicht vor. Machens habe nach dem Teilverkauf der Stadtwerke Hildesheim 470.000 Euro Spendengeld von den Käuferfirmen Ruhrgas und Thüga am Stadtrat vorbei an den Spendensammelverein „Pecunia non olet“ (Geld stinkt nicht) geleitet. Er habe zwar kein Geld in die eigene Tasche gesteckt, damit aber „nach Gutsherrenart Wohltätigkeiten verteilt“.

Nachdem der Pecunia-Skandal aufgeflogen war, hatte der Hildesheimer Stadtrat das damalige CDU-Mitglied Machens aus dem Amt gewählt. Die CDU schloss ihn aus der Partei aus. Nach dem zwischenzeitlichen Freispruch meldete sich Machens jedoch in die Politik zurück und gründete eine eigene Partei, das „Bündnis!“. Im Januar wurde er mit 55 Prozent der Stimmen wieder zum Oberbürgermeister gewählt. DPA/TAZ