„US-Flüge sind generell genehmigt“

SPD-Sprecher Dieter Wiefelspütz glaubt, die USA dürften ihre US-Basen hierzulande auch ohne UNO-Mandat für einen Irak-Krieg nutzen

taz: Herr Wiefelspütz, am Montag sagten Sie in einem Radiointerview: „Mit oder ohne UNO-Mandat haben die USA ein Recht, hier zu fliegen und ihre Basen in Deutschland zu nutzen.“ Können Sie das erläutern?

Dieter Wiefelspütz: Ich wollte darauf hinweisen, dass nicht jede völkerrechtlich zulässige Militäraktion auf einem UNO-Mandat beruhen muss. Die USA und ihre Verbündeten kämpfen in Afghanistan in Ausübung ihres Selbstverteidigungsrechts – ohne Mandat, aber auch ohne Widerspruch des UN-Sicherheitsrats. Auch die humanitäre Intervention im Kosovo erfolgte ohne UNO-Mandat und war nach weitverbreiteter Ansicht dennoch zulässig.

Vom Irak droht weder ein Angriff auf die USA, noch liegt eine „humanitäre Katastrophe“ vor. Also kann ein Angriff auf den Irak doch nur mit Mandat des Sicherheitsrats zulässig sein?

Ich gehe selbstverständlich davon aus, dass sich die USA bei ihren Handlungen an das Völkerrecht halten.

Überflugrechte hätten die USA demnach also nur, solange sie sich an das Völkerrecht halten?

Ja, aber davon gehe ich, wie gesagt, aus.

Und wenn die USA ohne UNO-Mandat einen unzulässigen Präventivkrieg gegen den Irak beginnen, dann haben sie keine Überflugrechte?

Ich werde mich hier nicht auf akademische Gedankenspiele einlassen.

Wer stellt fest, ob die USA das Völkerrecht beachten? Muss die deutsche Regierung hier nicht eine klare Einschätzung treffen, bevor Überflugrechte gewährt werden?

Solange Verstöße gegen das Völkerrecht nicht mit Händen zu greifen sind, wird sich die deutsche Politik hüten, Verbündeten vorzuschreiben, wie das Völkerrecht richtig ausgelegt wird.

Deshalb hat Kanzler Schröder den USA bereits ohne jede Bedingung Überflugrechte eingeräumt?

Der Kanzler hat eine unmissverständlich klare Entscheidung getroffen. Diese Entscheidung halte ich nicht nur politisch, sondern auch staatsrechtlich und völkerrechtlich für richtig. Aufgrund unserer Bündnisverpflichtungen, insbesondere wegen des Zusatzabkommens zum Nato-Truppenstatut, sind Flugbewegungen der USA über deutschem Boden und die Nutzung ihrer Basen generell genehmigt …

Nach dem Wortlaut des Abkommens sind Alleingänge der USA aber nicht generell genehmigt. Demnach könnte Deutschland also auch Nein sagen …

Ich gehe davon aus, dass dieses Abkommen eine generelle Genehmigung aller völkerrechtlich zulässigen Nutzungen enthält.

Sagen Sie das als Jurist oder als Politiker der Regierungskoalition?

Als juristisch versierter Politiker der Regierungskoalition.

INTERVIEW: CHRISTIAN RATH