Änderung des Steuerflucht-Gesetzes: Verschärft heißt nicht scharf

Steuern hinterziehen, selbst anzeigen, straffrei davonkommen: Diese bisherigen Regelungen will die Bundesregierung verschärfen. Der SPD und den Grünen reicht das nicht.

Übt große Anziehung auf deutsche Gutverdiener aus: Liechtenstein. Bild: ap

BERLIN taz | Union und FDP verschärfen das Gesetz gegen Steuerhinterziehung. Reuige Steuerflüchtlinge müssen künftig mehr Angaben gegenüber den Finanzämtern machen, um einer Strafe zu entgehen. SPD und Grüne kritisieren den Entwurf als nicht weitgehend genug.

Die Koalition reagiert mit ihrem Gesetz, das der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch behandelt, auf die umfangreiche Steuerflucht aus Deutschland unter anderem in die Schweiz und nach Liechtenstein. In den vergangenen zwei Jahren sind tausende von Steuerhinterziehern aufgeflogen. Einer Strafe entgehen sie trotzdem, wenn sie ihre Steuerflucht rückwirkend rechtzeitig offenbaren. Diese sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige will die Koalition zwar grundsätzlich beibehalten, allerdings einschränken.

Die heutige Regelung, die unter anderem die SPD als ungerecht kritisiert, sieht so aus: Zeigen sich Steuerflüchtlinge selbst an, bevor die Finanzbeamten zur Prüfung erscheinen, bleibt der Versuch der Steuerhinterziehung straffrei. Die nicht gezahlten Steuern plus 6 Prozent Zinsen pro Jahr müssen die Leute jedoch nachzahlen. Verschärft wird jetzt unter anderem die Terminregelung. Um straffrei zu bleiben, müssen Steuerflüchtlinge ihre verdeckten Konten erklären, bevor ihnen das Finanzamt die Prüfung ankündigt. Zu warten, bis die Prüfer vor der Türe stehen, reicht nicht mehr aus.

Im aktuellen Gesetz gibt es außerdem die sogenannte Teilselbstanzeige. Hat ein Steuerflüchtling im Ausland zwei verdeckte Konten, offenbart dem Finanzamt aber nur eines, bleibt er für die darauf angelegten Beträge künftig straffrei, auch wenn das andere später doch noch ohne seine Mitwirkung auffliegt. Diese Teilselbstanzeige will die Koalition nun abschaffen. Straffreiheit sollen nur noch die Steuerflüchtlinge genießen, die alle Tatbestände aufdecken.

Dies soll freilich erst gelten ab Verkündigung des neuen Gesetzes. Zurückliegende Fälle kämen weiterhin in den Genuss der alten Regelung. Als "Bestandsschutz für Pseudo-Ehrliche" kritisiert dies der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick.

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß fordert dagegen die komplette Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige in allen Varianten. Dies lehnt Finanzminister Wolfgang Schäuble ab. Sein Argument: Die Selbstanzeige ermögliche es den Finanzämtern, Steuern zu erheben, auf die sie ohne Mitwirkung der Steuerflüchtlinge verzichten müssten.

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