Homoehe jetzt auch für Heteros

Zwei Rentnerinnen aus Bad Schwartau haben es vorgemacht: Obwohl bekennend heterosexuell, gingen sie eine amtliche Lebenspartnerschaft ein. Das Modell könnte Schule machen, denn es ist juristisch zulässig und entlastet die Sozialsysteme

VON CHRISTIAN RATH

Seit Jahresbeginn ist die eingetragene Partnerschaft auch für Nichthomosexuelle interessant. Zwei Rentnerinnen aus Schleswig-Holstein haben sich jetzt verpartnern lassen, um sich später eine Hinterbliebenen-Rente zu sichern. Eine lesbische Beziehung führen sie freilich nicht, wie sie einer Regionalzeitung versicherten: „Wir sind nicht ‚anders‘, wir wollen uns aber gegenseitig absichern.“

Mit einer Flasche Sekt und zwei Gläsern stießen die Rentnerinnen vor wenigen Tagen im Standesamt von Bad Schwartau an. Dem Ordnungsamtsleiter Bernd Kubsch sagten sie offen, dass sie nicht homosexuell sind, dennoch vollzog dieser die Trauung, berichteten die Lübecker Nachrichten. Die beiden Frauen, eine ist 79 Jahre alt, die andere 73, wollen allerdings anonym bleiben. Ihre Umgebung soll nicht über sie tratschen.

Doch was wie ein Missbrauch aussieht, ist ganz legal. Das Gesetz schreibt für die eingetragene Partnerschaft nur das gleiche Geschlecht vor, homosexuelle Orientierung ist nicht erforderlich. Eine unzulässige Scheinpartnerschaft läge laut Gesetz nur dann vor, wenn die beiden PartnerInnen lediglich Vorteile kassieren und nicht für einander sorgen wollen. Das aber ist im Falle der Schwartauer Rentnerinnen wohl nicht der Fall. Mit der Übernahme von Fürsorgepflichten dürften sie wohl auch die Sozialkassen entlasten.

Nicht möglich ist die eingetragene Partnerschaft allerdings für Verwandte. Zwei Schwestern oder Vater und Sohn, die eine Versorgungsgemeinschaft bilden, können sich keine Hinterbliebenenrente sichern. Auch Mann-Frau-Paaren bleibt die Lebenspartnerschaft verschlossen. Sie können freilich heiraten – selbst wenn die Hochzeit nur dem Zweck der Versorgung nach dem Tode eines Gatten dient. Dies entschied vor wenigen Jahren der Verwaltungsgerichtshof Mannheim im Fall einer 24-jährigen Frau, die nach dem Tod ihres mehr als 30 Jahre älteren Mannes Rente forderte.

Die Rentnerinnen profitieren von ihrer eingetragenen Partnerschaft dank einer gesetzlichen Nachbesserung aus dem letzten Herbst. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es im Todesfall der einen Partnerin für die andere eine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Überlebende erhält dann zusätzlich zur eigenen Rente noch eine Witwen-Rente von bis zu 55 Prozent der Rente der Verstorbenen.

Bis zum Jahreswechsel ging die Überlebende beim Tod ihrer Partnerin leer aus – worin die Koalition eine der größten Benachteiligungen gegenüber der Ehe sah. Zur nun erfolgten Angleichung bei der Hinterbliebenenrente gab es nur vereinzelt Kritik. „Dadurch werden neue Ansprüche an die Rentenkassen geschaffen, die die Renter angesichts der ihnen aufgelasteten Einsparungen nicht verstehen werden“, unkten die Unions-Abgeordneten Wolfgang Zeitlmann und Wolfgang Zöllner. Nicht einmal sie dachten daran, dass auch heterosexuelle Freundinnen gleichen Geschlechts die Regelung nutzen könnten.