Heß-Fans verdrängt

Zum Heß-Todestag bleibt Wunsiedel dieses Jahr nazifrei. Bundesweit demonstrieren mehr Nazi-Gegner als Rechte

BERLIN AFP/EPD/taz ■ Mehrere tausend Menschen haben am Wochenende gegen Neonazi-Aufmärsche zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß protestiert. Allein im oberfränkischen Wunsiedel, wo Heß begraben ist, nahmen mehr als 2.000 Demonstranten am „Tag der Demokratie“ teil. Den Heß-„Gedenkmarsch“ der Rechtsextremen, zu dem im Vorjahr rund 4.000 Neonazis nach Wunsiedel gepilgert waren, hatte das Bundesverfassungsgericht verboten.

Von den Neonazis organisierte Ersatzaufmärsche lockten insgesamt weit weniger Heß-Verehrer auf die Straße als in den letzten Jahren. Rund 500 Rechtsextreme zogen am Samstag durch Berlin. Entlang der Wegstrecke fanden sich mehrere Dutzend linke Gegendemonstranten ein.

Weitere 500 Neonazis versammelten sich im niedersächsischen Peine zu einer nicht angemeldeten Demo. Gegen den Veranstalter sei ein Strafverfahren eingeleitet worden, sagte ein Polizeisprecher der taz. Einiges spreche dafür, dass der Aufmarsch – anders als von den Rechtsextremen behauptet – keine Spontandemo gewesen sei.

In Nürnberg gingen nach Polizeiangaben rund 350 Neonazis auf die Straße. Rund 20 Personen wurden festgenommen. Zu der Gegendemonstration kamen laut Polizei rund 1.500 Menschen. Die Stadt Nürnberg hatte vergeblich versucht, das Verbot der Neonazi-Kundgebung vor Gericht durchzusetzen. Eine in Magdeburg angemeldete NPD-Kundgebung blieb hingegen untersagt. Etwa 30 Rechtsextreme, die trotz des Demoverbots versucht hatten, nach Wunsiedel zu pilgern, wurden von der Polizei gestoppt. Die Sicherheitskräfte nahmen 12 Personen vorübergehend fest, 10 kamen in Polizeigewahrsam. Größere Ausschreitungen gab es jedoch bei keiner der Demonstrationen.

In den vergangenen Jahren hatten Neonazis den Heß-Todestag stets zum Anlass genommen, in Wunsiedel aufzumarschieren. Die Stadt versuchte vergeblich, die Demonstrationen zu unterbinden. Das Verbot in diesem Jahr stützt sich auf eine erst seit dem Frühjahr geltende neue Strafvorschrift, die die Billigung und Verherrlichung der NS-Herrschaft verbietet.

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