„Bild“ muss gegendarstellen

Im Fall der Kreuzberger Sozialarbeiterin Fatma Celik, die laut Bild-Zeitung eine von einem Schüler geschlagene Lehrerin in der taz „verhöhnt“ haben soll, hat das Berliner Landgericht dem Axel Springer Verlag untersagt, diese Behauptung weiter zu verbreiten. Zudem muss die Zeitung eine Gegendarstellung veröffentlichen, wie Celiks Anwalt Johannes Eisenberg gestern mitteilte. Celik hatte sich Anfang Juni im taz-Interview zu der Grundschullehrerin geäußert, die von einem 12-Jährigen so heftig ins Gesicht geschlagen worden war, dass sie stationär im Krankenhaus behandelt werden musste. Die Äußerung der Sozialarbeiterin, es gebe Menschen im Stadtteil, die so etwas nach dem Motto „Endlich wehrt sich mal ein Kind“ guthießen, hatte Bild verkürzt zitiert und so den Eindruck erweckt, Celik selbst habe die Tat befürwortet. TAZ