Riskante Anlagetipps der Sparkasse: Im blinden Vertrauen

Die Sparkasse wird auf Schadensersatz verklagt, weil sie riskante Fonds als sichere Anlage verkauft, über Provision geschwiegen haben soll. Kein Einzelfall, sagen Anwälte.

Die Hoffnungen der Meyers in Windparks waren groß. Ihre Verluste waren es auch. Bild: DPA

Wolfgang Meyer* ist bei der Sparkasse, immer schon. Seit gut über 40 Jahre trägt der Rentner aus Bremen-Nord sein Geld dorthin, er kommt aus einer Zeit, als Berater noch Bankbeamte hießen. „Da hat man doch Vertrauen zu“, sagt Meyer. Hatte.

Nun reichte er beim Landgericht Klage gegen die Sparkasse ein. Wegen Falschberatung. Es geht um Schadensersatz, um 50.000 Euro, seine Altersvorsorge. Und das, was Ökonomen einen „Totalverlust“ nennen.

Alles fing 2006 an, zwei Jahre, bevor Meyer erwerbsunfähig wurde. Er hatte, ein paar Jahre zuvor, auf Anraten seiner Sparkasse, 50.000 Euro in einen Windpark-Fonds investiert. Der ist heute insolvent. „Zu wenig Wind“, sagt Meyer. Sein Verlust: rund 30.000 Euro. Also wurde er wieder bei seiner Sparkasse vorstellig. Eine Zusatzrente fürs Alter wollte er ja immer noch. Jederzeit kündbar sollte die Anlage sein. Und auf keinen Fall wollte er dabei sein Kapital aufs Spiel setzen. Meyer wiederholt das immer wieder. Seine Frau nickt dazu. Am Ende unterschrieb er seinerzeit für eine Beteiligung am „MPC Rendite-Fonds Leben plus VI“ und setzte nochmals 50.000 Euro ein. Die Sparkasse, sagt ihm sein Anwalt Jörg Wegner heute, hat ihm das „angeschnackt“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2010 entschieden, dass die Banken bereits seit 1990 über Provisionen aufklären mussten, die sie für die Vermittlung von Anlagen kassieren (Aktenzeichen: XI ZR 308/09).

Die Rückvergütungen, "verborgenen Provisionen" oder "Kick-Backs" werden unter anderem von Gesellschaften gezahlt, die Anlageprodukte wie Fonds vertreiben.

Hat die Bank dies versäumt, kann der Kunde Schadenersatz verlangen und das Anlagegeschäft faktisch rückgängig machen.

Bereits 1989 und 1990 hat der BGH heimliche "Kick-Back"-Vereinbarungen bei Warentermingeschäften missbilligt.

Wolfgang Meyer, aber das war ihm wohl nicht klar, wurde Kommanditist, also Gesellschafter – mit dem vollen Risiko, wie das bei Personenunternehmen üblich ist. Also auch dem des Totalverlustes. Er hat sein Geld bis 2021 festgelegt. Eine vorherige Kündigung ist ausgeschlossen.

Das Angebot richte sich an Personen „mit eigener wirtschaftlicher Erfahrung“, die selbst „ein Gespür“ für die möglichen Risiken besitzen, heißt es in dem 120-seitigen Emissionsprospekt. Und weiter: Angesichts einer Laufzeit von rund 16 Jahren sollten die Investoren „über einen entsprechenden Anlagehorizont“ verfügen. Im Prospekt eines ähnlichen Fonds aus dem Haus MPC heißt es sogar: „Die Vermögensanlage ist nicht für die Altersvorsorge geeignet.“

Zwei Beratungstermine hatten die Meyers bei der Sparkasse, sagen sie, jeder eine knappe Stunde lang. Am Ende gab es ein zweiseitiges, standardisiertes Beratungsprotokoll, das gut 30 Punkte auflistet, über die in dieser Zeit aufgeklärt worden sein soll, „fondsobjektspezifische Aspekte“ etwa, das „Blind-Pool-Risiko“ und viele andere, jeweils mit Verweis auf entsprechende Seitenzahlen im Prospekt. Das alles wurde „keinesfalls“ mit den Meyers besprochen, sagt Wegner. „Eine ausführliche Beratung kann in dieser Zeit rein faktisch gar nicht stattgefunden haben“, heißt es in der Klageschrift. Wegner wirft der Sparkasse vor, sie habe die Meyers „wohl bewusst im Unklaren gelassen“, was ihnen im Ernstfall droht. Die „wahren Risiken“, so Wegner, seien ihnen erst 2012 bekannt geworden. Sonst hätten sie ja nicht investiert.

„Wir haben auch hier selbstverständlich eine umfassende Prüfung der Sach und Rechtslage vorgenommen“ schreibt die Sparkasse Bremen dazu. Sie sei jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass Herr Meyer „sowohl anleger als auch anlagegerecht beraten wurde“. Er hatte ja auch nicht zum ersten Mal in einen Fonds investiert.

2012 mehrten sich die Meldungen, die vor diesem MPC-Fonds warnten. Er handelt mit „gebrauchten“ Lebensversicherungen, die am Zweitmarkt erworben werden. Der Deal: Der Fonds übernahm die Beiträge und kassierte dafür später die Versicherungssumme. Doch das Geschäft lief schlecht. Ende vergangenen Jahres gab MPC bekannt, dass der Fonds das investierte Geld nicht wird zurückzahlen können, dass Verluste von bis zu einem Drittel und mehr zu befürchten seien. Meyer sagt, er habe einmal 400 Euro aus dem Fonds bekommen, sonst nichts.

Das Geschäft mit Kapitallebensversicherungen, mit denen in den Neunzigerjahren noch Renditen von etwa acht Prozent zu erzielen waren, lief über die Jahre immer schlechter: 2004 etwa warfen sie noch rund fünf Prozent ab. Der Emissionsprospekt geht dennoch von einer konstant steigenden Verzinsung aus – von durchschnittlich 5,89 Prozent. „Da ist mit einem Zins gerechnet worden, der völlig konträr zur Marktentwicklung ist“, sagt Jens-Peter Gieschen, ein Bremer Anwalt für Wirtschafts und Anlagerecht. Doch die Meyers wurden nicht stutzig. Sie hatten ja Vertrauen. Und der Fonds, das sagt auch Gieschen, wurde als „total sichere“ Anlage verkauft. Vornehmlich von Sparkassen, aber auch von der Commerzbank. Vielleicht haben sich die Meyers von den schönen Versprechungen im Prospekt allzu sehr blenden lassen. „Die Renditeerwartungen dort hatten und haben nichts mit der Wirklichkeit zu tun“, so Wegner. „Die Anleger stehen vor einem Trümmerhaufen“, sagt Gieschen.

Die Berater der Sparkassen indes hatten ein ganz besonderes Eigeninteresse, Anlagen wie diesen MPC Rendite-Fonds zu verkaufen: Sie bekamen Provision dafür. Wie viel genau, dazu sagte MPC nichts genaues. Da ist nur von 1,2 Millionen Euro an Vermittlungsgebühren die Rede, bei einem Eigenkapital der Anleger von 100 Millionen Euro. Gieschen geht von einer Provision von sieben bis neun Prozent aus, das wären im Falle der Meyers wenigstens 3.500 Euro.

Sicher ist nur, dass der Bankberater die Meyers ungefragt hätte aufklären müssen (siehe Kasten). Dazu verpflichtet ihn die höchstrichterliche Rechtsprechung. Alles andere ist ein Beratungsfehler, für den die Bank Schadensersatz zahlen und das Geschäft rückabwickeln muss. Der Berater hat die Meyers aber „nicht aufgeklärt“, sagt Wegner. „Bei der Frage der Rückvergütungen gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen, die wir derzeit höchstrichterlich klären lassen“, sagt die Sparkasse.

Die hat offenbar auch nicht dementiert, dass der Berater den Meyers nichts über seine Provision erzählt hat. Stattdessen hat sie, so schildert es Wegner in seiner Klageschrift, auf einen Herrn T. verwiesen, der als „Spezialist für Beteiligungen“ hinzugezogen worden sei. Und als Mitarbeiter einer 100-prozentigen Tochter der Sparkasse war der nicht aufklärungspflichtig. Doch die Meyers haben eidesstattlich versichert, dass sie Herrn T. nie gesehen haben. Haben sie dabei gelogen, droht ihnen im Ernstfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren. Die Sparkasse wiederum will auf Nachfrage der taz an dieser Stelle nichts weiter sagen.

Dafür verweist sie auf ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Der Ombudsmann habe festgestellt, dass die mit der Beschwerde geltend gemachten Forderungen unbegründet seien. Alle anderen Fragen seien strittig und müssten letztlich vom Gericht geklärt werden.

Im übrigen verweist die Sparkasse darauf, dass sie ihre Kunden „umfassend gemäß ihrer Bedürfnisse und persönlichen Wünsche“ berate. Vom Magazin Focus Money hat sie für ihre Vor und Nachbetreuung, aber auch für ihre Sachgerechtigkeit „das beste Ergebnis aller Banken“ im Test erzielt. Für ihre „Kundengerechtigkeit“ gab’s sogar eine Eins vor dem Komma.

Doch die Klage der Meyers über den MPC Rendite-Fonds ist kein Einzelfall. Gieschen etwa spricht von einer „ganzen Reihe von Verfahren“. Immer wieder geht es um Sparkassen, auch die Bremer. Auch andere Fachanwälte berichten immer wieder von ähnlichen Verfahren. Oft geht es um Sparkassen. Vielfach um RentnerInnen. Und immer wieder um verschwiegene Provisionen, Falschberatungen. Die Urteile stehen zumeist noch aus.

Manche Sparkassen einigen sich außergerichtlich. Im Falle der Meyers sieht es momentan nicht danach aus.

*Name geändert
Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.