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Arbeit

Kommentar Tarif für Werksvertragler Nicht ohne einen Mindestlohn

Die Werksvertragler einer Werft haben sich einen Haustarifvertrag hart erkämpft. Das muss Schule machen. Vor allem in der Fleischindustrie.

Hier wird jetzt unter tariflichen Bedingungen malocht: die Meyer-Werft in Papenburg. Bild: dpa

D ie Meyer Werft hat schnell reagiert: Der Haustarifvertrag, den der Schiffbauer mit der Gewerkschaft IG Metall abgeschlossen hat, verbessert die Situation der geschätzt mehreren hundert Werkvertragsbeschäftigten aus Rumänien und Bulgarien grundlegend.

Ein Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde, mehr Mitbestimmungsrechte und Einblick der Betriebsräte, wer da überhaupt zu welchen Konditionen beschäftigt wird, sind nur einige Dinge, zu denen sich das Unternehmen verpflichtet hat.

Das Beispiel muss jetzt Schule machen für andere Betriebe, in denen Werkvertragsarbeiter zu Billiglöhnen schuften. Vor allem die Fleischindustrie, in der im Akkord für vier bis fünf Euro in der Stunde geschlachtet wird, gerät in Zugzwang. Schon kündigen Arbeitgeber an, man sei nun auch zu Tarifverhandlungen bereit.

Der Druck dafür wächst auch aus dem Ausland, denn Belgien hat sich vor wenigen Monaten offiziell bei der EU-Kommission über Wettbewerbsverzerrung beschwert: Da im Nachbarland ein Mindestlohn von 9,10 Euro gilt, dominieren deutsche Unternehmen über ihre belgische, aber auch französische Schlachtkonkurrenz.

Doch der Weg für Verbesserungen ist hier noch weit: In der Fleischbranche existiert bisher nicht einmal ein tariffähiger Verband, mit dem die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten Verträge abschließen könnte. Und längst nicht alle Betriebe sind tarifgebunden.

Will man den Fortschritt verallgemeinern, braucht es gesetzliche Regelungen: einen einheitlichen Mindestlohn für alle sowie Kontrollen, ob die Unterkünfte für Beschäftigte menschenwürdig sind und ob ein Scheinwerkvertrag oder ein echter Werkvertrag vorliegt.