Homo-Ehe in Frankreich: Kampf um „Gewissensfreiheit“

Einige französische Bürgermeister wollen Trauungen von gleichgeschlechtlichen Partnern verweigern dürfen. Der Verfassungsrat prüft das gerade.

Die Ersten: Die Ehemänner Autin und Boileau nach der Trauung im Mai 2013. Bild: dpa

PARIS afp | „Ich erkläre Sie hiermit durch den Bund der Ehe vereint“ – mit diesem Spruch werden in Frankreich seit Mai auch Schwule und Lesben getraut. Viele Bürgermeister, die in Frankreich als Standesbeamte auftreten, sind aber gegen die neu eingeführte Homo-Ehe. Eine Vereinigung von Bürgermeistern kämpft unter Berufung auf die „Gewissensfreiheit“ für ein Recht, eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare abzulehnen, und ist vor Frankreichs Verfassungsrat gezogen. Dieser gibt am Freitag seine Entscheidung bekannt.

Die Homo-Ehe, die gleichgeschlechtlichen Ehepaaren auch eine gemeinsame Adoption von Kindern erlaubt, war nach erbitterten Debatten und Massenprotesten Mitte Mai in Frankreich eingeführt worden. Auch zahlreiche Bürgermeister hatten gegen das Gesetz mobil gemacht und angekündigt, keine Schwulen und Lesben trauen zu wollen.

In der Debatte um die Einführung der Homo-Ehe sagte Staatschef François Hollande im November 2012 vor einer Bürgermeister-Versammlung noch eine „Gewissensfreiheit“ für Stadtoberhäupter beim Schließen von Homo-Ehen zu. Später relativierte er diese Äußerung aber. Das Gesetz zur Homo-Ehe enthält keinen entsprechenden Artikel. Die Bürgermeister sehen darin einen Verstoß gegen die in der Verfassung festgeschriebenen Menschenrechte wie die Meinungs- und Religionsfreiheit.

Innenminister Manuel Valls erinnerte die Bürgermeister in einem Rundschreiben Mitte Juni an die möglichen Konsequenzen, sollten sie eine Eheschließung verweigern – Disziplinarmaßnahmen, Schadenersatzforderungen, aber auch eine strafrechtliche Verfolgung mit bis zu fünf Jahren Haft und 75.000 Euro Geldstrafe. In den vergangenen Monaten kam es immer wieder zu Konflikten, weil Bürgermeister eine Trauung Homosexueller verweigerten.

Faktisch können Bürgermeister die Trauung an ihre Stellvertreter abtreten, wenn diese dazu bereit sind. Auch Mitglieder des Gemeindertes können eine Ehe schließen. Die Bürgermeister, die den Verfassungsrat anriefen, wollen aber, dass ihre „Gewissensfreiheit“ auch rechtlich verankert wird. Die Regierung lehnt das ab und argumentiert, das würde einer „Erlaubnis zur Diskriminierung“ gleichkommen. Die Vereinigung der Bürgermeister will vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen, sollte sie vor dem Verfassungsrat scheitern.

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