Oberstes US-Gericht prüft Zulassung: Homo-Ehe vor Gericht

In den USA steht eine Grundsatzentscheidung über die Ehe gleichgeschlechtlicher Paare bevor. Bis jetzt ist sie in 36 der 50 Bundesstaaten erlaubt.

Streben nach Glück: Demonstranten vor dem Obersten Gerichtshof in Washington im März Bild: dpa

WASHINGTON ap | Der Oberste Gerichtshof der USA nimmt am heutigen Dienstag Beratungen über die bundesweite Zulassung der Ehe gleichgeschlechtlicher Paare auf. Damit treibt eine gesellschaftliche Entwicklung auf einen Höhepunkt zu, die vom Totalverbot der Homo-Ehe in etwas mehr als zehn Jahren zu deren Zulassung in 36 der 50 US-Staaten und dem Hauptstadtbezirk Columbia führte.

Vor das Verfassungsgericht gebracht wird die Zulassung der Homo-Ehe von den Staaten Kentucky, Michigan, Ohio und Tennessee, für die das Bundesberufungsgericht Cincinnati zuständig ist. Dieser Bundesgerichtshof war der einzige, der staatliche Verbote der Homo-Ehe aufrechterhalten hat, nachdem das Oberste Gericht in Washington die Grundsäulen des Bundesgesetzes zum Verbot der Homo-Ehe 2013 kassiert hatte.

Die Entscheidung machte - in Kategorien des föderalen Systems Deutschlands übertragen - die Homo-Ehe zur Ländersache. Als erster US-Staat ließ Massachusetts 2004 die Homo-Ehe zu. Seit der Verfassungsgerichtsentscheidung 2013 fiel das Verbot der Homo-Ehe bis vergangenen Oktober in einem Drittel der 50 US-Staaten. Danach stieg die Zahl auf 36.

Den Einzelstaaten geht es nicht mehr nur um die Homo-Ehe an sich, sondern auch darum, wie weit Bundesrecht über dem Landesrecht steht. „In diesem Fall geht es nicht um die beste Definition von Ehe“, schreibt der Vertreter Michigans, John Bursch, in seiner Eingabe an des Gericht. „Es geht um die fundamentale Frage, wie unsere Demokratie Debatten über Gesellschaftspolitik regelt: Wer entscheidet, die Bürger in jedem Staat oder die Bundesjustiz?“

Die Mitgliedschaft im Bundesstaat USA setzt voraus, dass der Einzelstaat die US-Verfassung anerkennt. Deswegen hat das Oberste Gericht in Washington großen Einfluss. 1967 schaffte das Verfassungsgericht einzelstaatliche Verbote von Ehen zwischen Menschen verschiedener Hautfarbe ab, 1973 in einer weiteren Grundsatzentscheidung das Abtreibungsverbot.

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