Kommentar von BARBARA DRIBBUSCH
Es ist kein abschließendes Urteil, das der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch zum neuen Unterhaltsrecht gefällt hat. Wegweisende Bedeutung kommt ihm aber trotzdem zu. Es ging um den Fall einer geschiedenen Lehrerin, die wegen ihres achtjährigen Sohnes nur auf einer 70-Prozent-Stelle tätig sein möchte.

Barbara Dribbusch ist Inlandsredakteurin der taz. Foto: taz
Der Exmann will der Frau keinen aufstockenden Unterhalt mehr zahlen, da der Sohn ganztags in einer Kita untergebracht sei, weswegen die Mutter Vollzeit arbeiten könne. Anstatt nun ein Machtwort zu sprechen und der Mutter keine Vollzeittätigkeit zuzumuten, verwies der BGH die Sache zur genaueren Einzelfallprüfung an das Kammergericht Berlin zurück. Interessant ist dabei der Tenor des Urteils.
Der BGH verweist in der Frage einer möglichen Vollzeittätigkeit der Mutter vorrangig auf den Umfang der externen Betreuung des Kindes und dabei auch auf die Öffnungszeiten des Schülerhortes. Mit anderen Worten: Wenn nur irgendwie die Arbeitszeiten der Mutter mit den Öffnungszeiten der Einrichtungen übereinstimmen und das Kind einigermaßen gesund ist, dann ist ein Vollzeitjob zumutbar - gleich, welche nervlichen und zeitlichen Belastungen eine Kinderbetreuung noch mit sich bringt. Genau dieser Tenor aber zeigt, wie schwierig es ist, Unterhaltsleistungen zu verrechnen mit dem Verschleiß an Nerven, Aufmerksamkeit und Zeit, die Kinderbetreuung mit sich bringt - und zwar als Bereitschaftsdienst rund um die Uhr.
Schon im Vorfeld des BGH-Urteils sorgte die Aussage des Anwalts des Vaters, die Mutter müsse doch abends "nur eine Kartoffel mehr" in den Topf werfen, um ihren Sohn zu versorgen, wohl für zynische Heiterkeit bei vielen Betreuenden. Die Gerichte müssen in der Einzelfallprüfung nun wieder tief in die Privatsphäre eintauchen.
Doch es gibt noch andere soziale Folgekosten des neuen Unterhaltsrechts. Dass es nämlich manche Leute, Mütter wie betreuende Väter, einfach nervlich nicht schaffen, als Alleinerziehende einem Vollzeitjob und der Schulkindbetreuung über viele Jahre hinweg gleichermaßen gerecht zu werden - diese Überforderung kam nur kurz zur Sprache. Es wäre gut gewesen, der BGH wäre darauf ausführlicher eingegangen.
Bei der Neuwahl am 17. Juni dürfen die Rechten mit dem Einzug ins Parlament rechnen. Die bürgerlichen Parteien des Landes müssten eine Front gegen Rechtsradikalismus bilden. von Jannis Papadimitriou
Weltraumtouristen, Satelliten und Versorgungsflüge zur ISS – die Raumfahrt wird privatisiert und kommerzialisiert.

Es ist ein echtes großes Drama, das sich da in Griechenland abspielt. Ein Drama über die Demokratie, die Unregierbarkeit. Dieses Wort muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Und das Drama genießen.

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„Verspätet“ – in Berlin trifft das nicht nur einzelne Flüge, sondern ganze Flughäfen. Und was passiert nun in der Hauptstadt?

Leserkommentare
02.04.2009 19:41 | Comment70
Als jammernde Memme, die ohnehin selber Schuld ist, an der Tatsache, dass mir lediglich eine der regelmäßigen "Recht"sprech ...
20.03.2009 14:53 | Iris Lehnert
Fakt ist doch, dass die wenigsten Väter wirklich bereit dazu sind, ein unter 7-jähriges Kind dauerhaft zu betreuen. Erst we ...
20.03.2009 13:36 | Mackenzie
Es ist erschreckend wie selbstgefällig geschiedene Väter jammern. Wenn sie sich schon nicht genau zur Hälfte um die Erziehu ...