Betroffen vom neuen Datenschutzskandal bei der Deutschen Bahn sind Mitarbeiter der Wachschutzfirma DB Sicherheit. Gewerkschaften fordern bessere gesetzliche Regeln.von RICHARD ROTHER

Deutsche Bahn-Mitarbeiter wurden noch genauer unter die Lupe genommen als bislang bekannt. Bild: dpa
BERLIN taz | Neuer Datenschutzskandal bei einem deutschen Großunternehmen: Neben Post und Lidl sammelte auch die bundeseigene Deutsche Bahn AG illegal Krankendaten von Mitarbeitern. Das räumte das Unternehmen, das wegen des Massenabgleichs von Mitarbeiter- und Zuliefererkonten in die Kritik geraten war, am Dienstag ein. Soweit es sich nicht um arbeitsplatzspezifische Daten handelt, dürfen Unternehmen Krankendaten von Mitarbeitern nicht sammeln.
Konkret betroffen ist nach Unternehmensangaben die bahneigene Wachschutzfirma DB Sicherheit, bei der bundesweit rund 2.200 Menschen beschäftigt sind. In den Regionalbereichen der DB Sicherheit seien Listen mit krankheitsbezogenen Daten von Mitarbeitern geführt und innerhalb des DB-Konzerns weitergegeben worden, so die Bahn. Betroffen sei allerdings nur eine "kleinere Zahl" von Beschäftigten, sagte ein Sprecher.
Das Unternehmen habe personelle Konsequenzen gezogen und werde sich von den für die Aktion verantwortlichen Mitarbeitern trennen, kündigte die Bahn an. Zugleich seien Maßnahmen eingeleitet worden, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Erhebung der Daten sei noch zur Zeit des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Hartmut Mehdorn erfolgt, hieß es. Mehdorn war im Mai wegen der Affäre um den massenweisen Abgleich von Kontendaten zurückgetreten. Nach dem Abgang von Mehdorn versprach sein Nachfolger Rüdiger Grube einen Neuanfang. Tatsächlich wurden wichtige - allerdings nicht alle - Managementpositionen neu besetzt.
Die Bahngewerkschaften Transnet und GDBA reagierten empört auf die neuen Details zum Datenskandal bei der Deutschen Bahn AG. Der Vorstand der DB AG müsse jetzt von jedem Personalverantwortlichen im gesamten Konzern eine schriftliche Erklärung verlangen, dass es solchen Datenmissbrauch in seinem Bereich nicht gegeben habe, fordern die Gewerkschaften. Der Vorgang zeige zudem, wie dringend ein umfassendes Arbeitnehmer-Datenschutzgesetz sei. Die vor Kurzem vereinbarten Nachbesserungen des Bundesdatenschutzgesetzes seien bei Weitem nicht ausreichend.
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