Oppositionsrechte im Bundestag: Grüne drohen mit Karlsruhe

Um die Rechte der Opposition zu sichernGrüne und Linke bringen einen Gesetzentwurf ein, Union und SPD lehnen den Vorschlag ab.

Da standen sie schon Seite an Seite: Katja Kipping (Linke) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne). Bild: dpa

BERLIN taz | Die Bundestagsfraktion der Grünen droht der Großen Koalition mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, falls sie Minderheitsrechte im Bundestag beschneidet. „Jetzt geht es um Gespräche. Eine zeitnahe Lösung ist möglich“, sagte Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann am Freitag. „Aber natürlich behalten wir uns vor, dass am Ende Karlsruhe im Raum steht.“ Ihre Fraktion werde kommende Woche gemeinsam mit der Fraktion der Linkspartei einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um die Oppositionsrechte zu sichern.

Der gemeinsame Antrag würde mehrere Gesetze ändern, in denen Oppositionsrechte definiert werden. Besonders wichtig ist das Untersuchungsausschussgesetz. Es regelt, unter welchen Bedingungen die Opposition einen Untersuchungsausschuss einsetzen darf. Bisher sind ein Viertel der Stimmen des Bundestages nötig, um einen Ausschuss einzusetzen. Grüne und Linke verfügen im neuen Parlament jedoch nur über rund 20 Prozent der Mandate.

Der Antrag von Grünen und Linken sieht vor, dass künftig auch zwei Fraktionen, die nicht die Regierung tragen, dieses Minderheitsrecht ausüben dürfen. „Wir wollen bei Rechten der Opposition nicht auf den guten Willen der Koalition angewiesen sein“, sagte Haßelmann. „Deshalb müssen die Minderheitenrechte rechtssicher verankert werden.“

Es ist unwahrscheinlich, dass sich Grüne und Linke mit ihren Forderungen durchsetzen. Union und SPD lehnen Gesetzesänderungen ab. Sie möchten nach einem Vorschlag von Bundestagspräsident Norbert Lammert der Opposition per Bundestagsbeschluss ihre Rechte sichern – oder lediglich die Geschäftsordnung ändern.

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