Erfassung von rechten Straftaten: War das jetzt schon Rassismus?

Die Aussagekraft von Kriminalitätsstatistiken sei mangelhaft, lautet das Fazit einer Fachtagung. Ideen, wie das zu ändern sei, hatten die Experten allerdings nicht.

100 Prozent rechtsextrem. Zumindest bei den NSU-Morden gibt es wohl keine Schwierigkeiten bei der Klassifizierung – im Nachhinein. Bild: dpa

BERLIN taz | Alle Jahre wieder legen die Länderpolizeien ihre Kriminalitätsstatisken vor, das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden fasst die gemeldeten Daten zusammen und erstellt daraus eine Gesamtstatistik. Auch Verfassungsschutzämter, Staatsanwaltschaften und NGOs sammeln fleißig Straftatendaten, die Statistiken dienen als Grundlage für die polizeiliche und politische Kriminalprävention.

Das Problem: die Aussagekraft der zu Rate gezogenen Daten ist begrenzt. Denn alle Dienstellen haben ihre eigenen Parameter, nach denen sie Straftatendaten erfassen und sortieren. Schwierig wird es da insbesondere im Bereich von rechtsextremistischen Straftaten: wann fällt in welcher Behörde ein Delikt unter diese Kategorie – und wann nicht?

Die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung sah Diskussionsbedarf und lud am vergangenen Freitag zur hochrangig besetzten Fachtagung „Zur kriminalistischen Erfassung rechtsextremer Straftaten“ nach Berlin. Das Bundeskriminalamt (BKA) war vertreten, ebenso das Bundesamt für Justiz und das brandenburgische Innen- sowie das thüringische Justizministerium.

Der derzeitige Zustand sei unbefriedigend, stellte Bert Götting vom Bundesamt für Justiz gleich mal zu Beginn klar. Für seine Statistiken gebe es keine einheitlichen Erfassungsschlüssel, da alle Beteiligten von Polizei über Verfassungsschutzämter, Staatsanwaltschaften und NGOs mit unterschiedlichen Begriffen arbeiten würden.

Wann etwa sei eine Tat als rechtsextrem, fremdenfeindlich, rassistisch oder antisemitisch einzustufen? Ebenso fehlten im juristischen Bereich Verlaufsstatistiken zu Ermittlungs- und/oder Strafverfahren.

Das BKA benennt eigene Defizite

Auch Kriminaldirektor Jürgen Peter vom BKA benannte schonungslos eigene Defizite. So habe die „Jansen-Liste“ die Sicherheitsbehörden „aufgerüttelt“. Etwa 4.000 zurückliegende Straftaten würden nun neu untersucht. Seit etlichen Jahren recherchieren und veröffentlichen Frank Jansen und seiner Kollegin Heike Kleffner mutmaßlich rechtsextreme Straftaten – und kommen stets zu anderen Ergebnissen als die Polizeien.

Frank Zobel von ezra sagte, dass nach seiner Erfahrung viele rechte Übergriffe gar nicht angezeigt würden, weil kein Vertrauen in die Polizei bestehe. Was solle etwa ein mutmaßlich misshandelter Asylbewerber davon halten, wenn im Büro des Beamten ein Werbung für Thilo Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ mit dem handschriftlichen Zusatz „Der Mann hat Recht“ hänge?

Zustimmendes Kopfnicken schließlich, als Anetta Kahane von der Amadeu Antonio Stifttung anmerkt, dass Statistiken „gut geführt“ werden müssten, „weil sie auch die Politik beeinflussen“. Bliebe die Frage nach dem „wie“. Und die blieb offen. Immerhin: die Missstände sind benannt.

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