Der Aufruf zur Blockade der Nazidemos ist für die Berliner Staatsanwaltschaft unbedenklich. Ein Freibrief für Teilnehmer ist das nicht. Verfahren gegen Linke in Dresden.von GEREON ASMUTH

Das Logo des Berliner Bündnisses Bild: Bündnis "1. Mai Nazifrei"
Die Initiatoren des Bündnisses "1. Mai Nazifrei!" müssen nicht mit einem Strafverfahren rechnen. Ihr Aufruf zur Blockade der für den 1. Mai angemeldeten Nazidemonstrationen werde nicht als "Aufruf zu einer Straftat" gewertet, sagte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Silke Becker, der taz. Es gebe daher "von Amts wegen nichts zu ermitteln". Nach einem ähnlichen Appell, der zur erfolgreichen Blockade einer rechtsextremen Demo am 13. Februar in Dresden geführt hatte, hatte die dortige Staatsanwaltschaft Plakate beschlagnahmt.
In Berlin ruft ein breites linkes Bündnis von der SPD bis zu radikalen Antifagruppen dazu auf, sich den drei angemeldeten Naziaufmärschen in den Weg zu stellen (taz berichtete). Damit bewegt es sich in einer rechtlichen Grauzone. Im Versammlungsgesetz heißt es: "Wer in der Absicht, nichtverbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Schon ein Aufruf dazu ist laut Dresdener Staatsanwaltschaft strafbar.
"Wir werden uns durch Aktionen des zivilen Ungehorsams mit Massenblockaden den Nazis entgegenstellen und sie stoppen", heißt es nun im Berliner Aufruf. Und weiter: "Von uns wird dabei keine Eskalation ausgehen." Das ist nahezu wortgleich mit dem Dresdener Appell. "Der Text ist so allgemein gehalten, dass nicht zwangsläufig zu Straftaten aufgerufen wird", erklärte die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft. So seien Störungen auch durch legale Aktionen, etwa angemeldeten Kundgebungen, an der Route der Nazidemo möglich. Deshalb sehe man vor dem 1. Mai keinen Grund, zu ermitteln. Das sei jedoch kein Freibrief für alle Teilnehmer einer Blockade, betonte Becker. Deren Verhalten vor Ort könne durchaus strafbar sein.
Das müssen nun Politiker der Linkspartei erfahren, die am 13. Februar in Dresden eine Fraktionssitzung auf der Straße abgehalten hatten, um die Nazis aufzuhalten. Der Dresdener Oberstaatsanwalt Christian Avenarius teilte am Donnerstag mit, dass gegen den Vorsitzenden der Linksfraktion im sächsischen Landtag, André Hahn, wegen Teilnahme an der Blockade ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Zuvor hatte man Hahn angeboten, das Verfahren gegen Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Initiative einzustellen. Hahn hatte abgelehnt. Gegen viele weitere Politiker der Linken laufen noch sogenannte Prüfverfahren.
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