Sigmar Gabriel und Waffenexporte: Leere Versprechungen

Die Grünen kritisieren Sigmar Gabriels Grundsätze zum Export von Kleinwaffen als völlig unzureichend.

Eine Pistole P8 liegt auf einem Hocker

Klein und brandgefährlich: die P 8 von Heckler & Koch. Foto: dpa

BERLIN taz | Es klang zu gut, um wahr zu sein. Mit schärferen Regeln werde er der Verbreitung deutscher Handfeuerwaffen in aller Welt zu Leibe rücken, versprach Sigmar Gabriel Mitte Mai. „Ich möchte nicht, dass deutsche UN-Soldaten irgendwann unseren eigenen Kleinwaffen in den Händen von Terroristen oder autoritären Regimen gegenüberstehen“, tönte der SPD-Wirtschaftsminister. Jetzt werfen ihm die Grünen Wortbruch vor.

„Herr Gabriel gefällt sich offensichtlich als Minister der markigen Worte, dahinter verbergen sich jedoch nur leere Versprechen“, sagt die abrüstungspolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion, Agnieszka Brugger.

Anlass für Bruggers harsches Urteil ist die Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu den vom Bundeskabinett im Mai verabschiedeten „Grundsätzen der Bundesregierung für die Ausfuhrgenehmigungspolitik bei der Lieferung von Kleinen und Leichten Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer“. Die Grünen wollten wissen, welche Verbindlichkeit diese Grundsätze eigentlich wirklich besitzen – und sie fragten nach Schlupflöchern.

Eineinhalb Seiten umfassen die Grundsätze für Kleinwaffen (dazu zählen Maschinengewehre und -pistolen, voll- und halbautomatische Waffen oder auch Pumpguns). Aufgegliedert sind sie in zehn Punkte, in denen insgesamt neunmal das Wort „grundsätzlich“ auftaucht. Das hat seinen Grund: Dadurch bleibt der versprochene „Paradigmenwechsel“ bei der Rüstungskontrolle rechtlich unverbindlich. Denn im Gegensatz zu dem kein einziges Mal verwendeten Begriff „generell“ bedeutet „grundsätzlich“ juristisch eben nicht „ausnahmslos“.

So können auch weiterhin Kleinwaffen abweichend von den „Grundsätzen“ ins Ausland exportiert werden. Und zwar dann, wenn – wie es das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort auf die Grünen-Anfrage formuliert – die Regierung das „in der Gesamtabwägung, insbesondere der außen- oder sicherheitspolitischen Aspekte des jeweiligen Einzelfalles“ für richtig befindet.

Laut den Grundsätzen müssen staatliche Empfänger von Kleinwaffen eine Endverbleibserklärung abgeben, mit der sichergestellt werden soll, dass sie nicht weitergegeben werden. Das Problem: Wenn es um die Frage der Überprüfung geht, bleibt das Wirtschaftsministerium wolkig: „Eine Kontrolle der abgegebenen Zusicherungen im Rahmen der Endverbleibserklärung kann in Zukunft durch Vor-Ort-Kontrollen erfolgen, sofern sich das Empfängerland damit einverstanden erklärt.“

Die Grüne Brugger hält es demgegenüber für „dringend notwendig, die Genehmigungspraxis deutlich zu verschärfen und die Endverbleibskontrolle massiv zu stärken.“ Gabriels „Mini-Änderungen“ seien völlig unzureichend. Ihr Fazit: „Eine strengere und zurückhaltende Rüstungsexportpolitik gibt es im Wirtschaftsministerium nur auf dem Papier.“

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